Einfach Landtagswahl - Das Wahllexikon

Wen wählen wir? Was ist die Erststimme? Und was dürfen wir bei der Briefwahl? Wir liefern Euch alle wichtigen Infos rund um die Landtagswahl in NRW am 15. Mai. Unser Welle-Niederrhein-Wahllexikon ab sofort hier für Euch

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Einfach Landtagswahl - Das Wahllexikon

Warum soll ich wählen gehen?

Eigentlich ganz einfach: unter anderem weil es unser Recht und ein Privileg ist, wählen zu dürfen. Jede und jeder Wahlberechtigte kann an der Demokratie mitwirken - so steht es im Grundgesetz. In vielen Ländern ist das nicht selbstverständlich. Wer zum Beispiel alt genug ist, der sollte also unbedingt wählen gehen. Es gibt aber auch noch andere gute Gründe, wählen zu gehen.


Jede Stimme zählt.

Theoretisch kann die Entscheidung, wer das Land regiert, von wenigen Stimmen abhängen. Im Zweifel sogar genau von deiner. Somit zählt jede einzelne Stimme - und jede Stimme ist gleich wichtig. Wählst du nicht, geht deine Stimme verloren und andere entscheiden, wer bald in Nordrhein-Westfalen die Entscheidungen trifft. Wenn du nicht wählen gehst, hilfst du vielleicht sogar noch den Parteien, die du gar nicht haben möchtest.

Was ist die Landtagswahl?

Mit unseren Stimmen wählen wir einen neuen Landtag. Also die, die Entscheidungen für uns in Nordrhein-Westfalen treffen. Und auch die neue Ministerpräsidentin oder den neuen Ministerpräsidenten wählen. Du bestimmst also mit, wie in NRW in den nächsten fünf Jahren entschieden wird und welche Dinge dann für uns gelten könnten. Und auch quasi, wer Chef oder Chefin ist.

Wann ist die Landtagswahl?

Die Landtagswahl findet normalerweise alle fünf Jahre statt, immer an einem Sonntag. Dieses Jahr findet die Wahl am 15. Mai statt. An dem Tag können wir unsere Stimmen zwischen 08:00 Uhr und 18:00 Uhr abgeben. Es gibt aber auch die Möglichkeit per Post abzustimmen. Dazu kann jeder die „Briefwahl“ beantragen. Der Stimmzettel muss aber am Wahltag im Rathaus angekommen sein, damit die Stimme gezählt werden kann. Deswegen muss die Briefwahl rechtzeitig beantragt und der Umschlag spätestens einige Tage vor der Wahl abgeschickt werden. Weitere Hinweise zur Briefwahl findet ihr unter „Wie funktioniert die Briefwahl?“

Was ist der Landtag?

In Nordrhein-Westfalen leben rund 18 Millionen Menschen. Damit das Zusammenleben mit so vielen Menschen klappt, brauchen wir klare Regeln und Gesetze. Weil nicht alle Menschen immer dazu befragt werden können, wählen wir Vertreterinnen und Vertreter, die für uns entscheiden. Das sind die Abgeordneten auch aus Krefeld und dem Kreis Viersen - und die kommen im Parlament zusammen. Dieses Parlament ist unser Landtag. Der Landtag sitzt in Düsseldorf.


Aufgaben des Landtages

Alle fünf Jahre wählen wir die Abgeordneten des Landtages neu - so wie in diesem Jahr. Die Abgeordneten gehören verschiedenen Parteien an - also zum Beispiel der SPD, der CDU oder den Grünen. Und sie haben verschiedene Aufgaben: Sie wählen zum Beispiel den Ministerpräsidenten oder die Ministerpräsidentin, kontrollieren die Landesregierung und entscheiden über Gesetze, die das ganze Land betreffen.


Der neue Landtag

Wie viele Abgeordnete nach der Landtagswahl in das Parlament einziehen, entscheidet sich erst nach der Wahl. Mindestens 183 Abgeordnete müssen einziehen - durch das Wahlsystem in Deutschland können es aber auch deutlich mehr werden. Im Moment haben wir 199 Abgeordnete im Landtag. Wichtig ist, dass die Zahl der Abgeordneten immer ungerade ist.

Was ist die Erststimme?

Grundsätzlich haben wir bei der Landtagswahl zwei Stimmen. Mit der Erststimme wählen wir - in unserem Fall - eine Person vom Niederrhein die für uns von hier nach Düsseldorf in den Landtag zieht. Also die Direktkandidatin oder den Direktkandidaten, der unseren Wahlkreis im Landtagtag vertritt. Krefeld und der Kreis Viersen haben insgesamt vier Wahlkreise. Wahlkreis Krefeld I – Viersen III, Wahlkreis Krefeld II, Viersen I, Viersen II. Das funktioniert dann so: Wer die meisten Stimmen in einem Wahlkreis bekommt, zieht in den Landtag.

Wie wichtig ist die Zweitstimme?

Sie ist die eigentlich wichtigere Stimme. Denn sie bestimmt wie viel Prozent die Parteien im Landtag haben, ob die Partei überhaupt einziehen darf und wer mit wem eine Regierung bilden kann. In der Regel fragt die Partei mit den meisten Stimmen eine oder zwei andere Parteien, ob die mit ihr zusammen eine Regierung bilden wollen. Die Zweitstimme geben wir für die sogenannte Landesliste einer Partei ab. Vor der Wahl erstellt jede Partei so eine Liste. Und da stehen alle Kandidatinnen und Kandidaten, die im Landtag arbeiten sollen. Die Reihenfolge ist festgelegt: Je höher ein Kandidat in der Landesliste steht, desto wahrscheinlicher ist es, dass er in den Landtag einziehen darf. Außerdem gilt:

Je mehr Zweitstimmen eine Partei bekommt, desto mehr Sitze stehen ihr zu - also desto mehr Kandidaten von ihrer Landesliste dürfen nach Düsseldorf in den Landtag einziehen.

Überhang- und Ausgleichmandate

Überhangmandate - hä?

Durch das System mit Erst- und Zweitstimme kann es passieren, dass eine Partei durch die Erststimme viele Direktmandate gewinnt - ihr aber laut Zweitstimme weniger Sitze im Landtag zustehen. Trotzdem dürfen alle Direktkandidaten, die in einem Wahlkreis die meisten Stimmen bekommen haben, in den Landtag einziehen. Dadurch entstehen die sogennanten "Überhangmandate". Ein Mandat ist der Auftrag, den ein gewählter Abgeordneter im Landtag von seinen Wählerinnen und Wählern bekommt. Er oder sie soll die Interessen der Wähler im Parlament vertreten.


Ausgleichsmandate

Wenn eine Partei im Landtag Überhangmandate bekommt, bekommen die anderen Parteien dafür sogenannte Ausgleichsmandate. Das sind zusätzliche Mandate, also zusätzliche Abgeordnete im Parlament. Dadurch soll sichergestellt werden, dass das Machtverhältnis zwischen den Parteien so ist, wie wir Wähler es entschieden haben. Durch die Überhang- und Ausgleichsmandate sitzen aktuell im

Welche Parteien stehen zur Wahl?

Aktuell sitzen im Landtag fünf Parteien. Von der größten zur kleinsten Partei sind das: die CDU, die SPD, die FDP, die AfD und die Grünen. Wenn sich die Abgeordneten einer Partei im Landtag zusammenschließen, nennt man das eine „Fraktion“. Eine Fraktion ist also so etwas wie die Partei im Bundestag. Neben den Parteien, die schon im Landtag sitzen, treten aber noch viel mehr Parteien zur Wahl an - für insgesamt 29 Parteien können wir bei der Wahl mit unserer Zweitstimme abstimmen. Mit dabei sind zum Beispiel auch VOLT Deutschland oder die Tierschutzpartei.

Wer darf wählen?

Um bei der Landtagswahl wählen zu dürfen, müssen wir drei Dinge erfüllen: Wir müssen mindestens 18 Jahre alt sein, die deutsche Staatsbürgerschaft haben und seit mindestens seit dem 29. April in Nordrhein-Westfalen wohnen. Der Landeswahlleiter schätzt, dass bei dieser Bundestagswahl rund 13 Millionen Menschen aus NRW wählen dürfen - rund 159.000 davon kommen aus Krefeld, mehr als 200.000 aus dem Kreis Viersen. Insgesamt etwa 786 Tausend Menschen dürfen bei dieser Wahl zum ersten Mal ihr Kreuzchen machen und sind somit Erstwähler.



Wie wähle ich am Wahlsonntag?

Etwa einen Monat vor der Wahl schicken die Kommunen Briefe an alle wahlberechtigten BürgerInnen. Dieser Zettel heißt „Wahlbenachrichtigung“ und enthält viele wichtige Informationen. Zum Beispiel könnt Ihr dort nachlesen, wann genau die Wahl ist, in welches Wahllokal ihr gehen müsst und was ihr mitbringen müsst. Diesen Zettel müsst ihr gut aufbewahren, denn am Wahnsonntag könnt ihr mit dem Zettel ins Wahllokal gehen. Ihr könnt auch ohne die Wahlbenachrichtigung wählen gehen, aber die Wahlhelfer freuen sich über den Zettel, weil sie dadurch Zeit sparen. Bitte denkt auch an euren Personalausweis, damit ihr eure Identität bestätigen könnt. Im Wahllokal angekommen müsst ihr also euren Personalausweis und die Wahlbenachrichtigung vorzeigen, dann bekommt ihr euren Stimmzettel. Ihr geht in die Wahlkabine und macht dort eure zwei Kreuze, eins bei der Erststimme und eins bei der Zweitstimme. Nehmt euch ruhig Zeit den Stimmzettel ganz durchzulesen, denn dort ist alles nochmal genau erklärt. Am Ende faltet ihr den Zettel in der Kabine wieder zusammen, damit niemand erkennt was ihr gewählt habt. Den gefalteten Zettel schmeißt ihr in die Wahlurne, so heißt die Kiste, in der die Stimmzettel gesammelt werden. Wenn ihr das gemacht habt, seid ihr fertig und könnt stolz nach Hause gehen.

Was muss ich beim Ausfüllen des Stimmzettels beachten?

Es ist wirklich wichtig, dass ihr nichts anderes auf den Stimmzettel schreibt als Eure beiden Kreuze. Die Wahl hat nämlich bestimmte Prinzipien und eins davon ist, dass die Wahl geheim ist. Es soll also niemand schauen können, wen ihr gewählt habt. Wenn ihr euren Stimmzettel irgendwie kennzeichnet, ist die Wahl nicht mehr geheim und deshalb darf euer Stimmzettel nicht mehr mitgezählt werden. Damit eure Stimme also nicht ungültig wird, genau die Anweisungen auf dem Zettel befolgen. Auch Fotos in der Wahlkabine zu machen oder mit Personen in anderen Wahlkabinen zu reden ist aufgrund der geheimen Wahl verboten.

Wie funktioniert die Briefwahl?

Die Briefwahl

Antrag ausfüllen, in den Briefkasten schmeißen, ein paar Tage warten - dann liegt er in der Regel schon in unserem Briefkasten: Der Stimmzettel für die Landtagswahl. So einfach läuft die Briefwahl - und vor allem auch so coronakonform. Wer per Brief wählt, spart sich den Trubel im Wahllokal und kann bequem von Zuhause aus seine Stimmen abgeben. Und genau deshalb werden wieder viele Wähler in Krefeld und im Kreis Viersen die Briefwahl in ihrer Stadt oder Kommune beantragen.


Wie geht das?

Alle Wahlberechtigten bekommen eine sogenannte "Wahlbenachrichtigung" per Post nach Hause geschickt. Dabei ist auch ein Formular, mit dem wir die Briefwahl beantragen können. Das können wir einfach ausfüllen und wieder zur Kommune schicken. Oft gibt es auch die Möglichkeit, einen QR-Code auf dem Formular mit dem Smartphone zu scannen - dann könnt ihr den Antrag ganz einfach online abschicken. Nach ein, zwei Tagen bekommt ihr die Briefwahlunterlagen zugeschickt. Auf dem Stimmzettel könnt ihr eure beiden Kreuzchen machen, dann packt ihr alle Zettel in den richtigen Umschlag und schmeißt ihn wieder in den Briefkasten. Zack: Fertig!


Was ist zu beachten?

Wichtig ist, dass wir alles richtig in die Umschläge packen, ansonsten könnte die Stimme ungültig werden. Dafür liegt aber auch eine Anleitung bei. Wichtig ist auch noch:_ Nicht zu lange warten, die Wahlunterlagen abzuschicken. Denn der Brief braucht ja auch noch ein bisschen, bis er bei der Stadt ist und der Brief muss pünktlich am Wahlsonntag da sein. Sonst kann meine Stimme nicht mehr gezählt werden. Spätestens eine Woche vor der Wahl, sollten wir alles wegschicken.

Gewählt ...und dann?

Am Wahlsonntag schließen um 18:00 Uhr die Wahllokale. Danach können wir unsere Stimme nicht mehr abgeben. Denn dann beginnen alle Wahlhelfer und Wahlhelferinnen damit, alle Stimmen auszuzählen. Das darf auch wirklich erst dann passieren. Vorher ist eine Auszählung nicht erlaubt. Auch wenn viele Menschen auszählen, kann es eine Weile dauern, bis alle Stimmen ausgezählt sind. Meistens gibt es vom Landeswahlleiter - also dem Oberschiedsrichter der Wahl erst spät in der Nacht das vorläufige Ergebnis. Und das Ergebnis aus den einzelnen Wahlbüros muss dann auch noch offiziell festgelegt werden - das passiert im Kreis Viersen zum Beispiel im Kreiswahlausschuss am 18.Mai

Wahlplakate...was ist erlaubt?

Sechs Wochen vor der Wahl dürfen die Parteien bei uns in NRW anfangen, ihre Wahlplakate aufzustellen oder aufzuhängen. Dafür gibt es verschiedene Möglichkeiten: Große Aufsteller an den Straßen und auch kleinere Plakate, die meistens an Laternenmasten hängen. Für die Wahlplakate geben Parteien sehr viel Geld aus. Oft helfen ihnen Werbeagenturen dabei, die passenden Sprüche für die Plakate zu finden. Mit diesen Sprüchen wollen die Partei den Menschen auf der Straße - also uns - zeigen, für was sie sich einsetzen. Das können klare Aussagen sein - oder auch einzelne Worte, über die wir nachdenken sollen. Dazu gibt es meistens ein Foto der Spitzen- oder Direktkandidaten aus Krefeld und dem Kreis Viersen.


Wie sinnvoll sind Wahlplakate?

Die meisten Parteien setzen schon lange auf Wahlplakate als Werbung. Damit wollen sie die Menschen auffordern, wählen zu gehen. Generell sind sie aber eigentlich das, was andere Plakate auch sind: Werbung. Die Parteien wollen erreichen, dass wir ihrer Meinung zustimmen und sie wählen. Einige Parteien sagen aber auch: Plakate sind zu teuer, schaden der Umwelt und sind mittlerweile altmodisch.


Was ist erlaubt?

Wahlplakate müssen immer eine bestimmte Größe haben. Daran müssen sich alle Parteien halten - so wird niemand bevorzugt. Außerdem dürfen die Plakate nicht einfach irgendwo aufgehängt werden. Dafür gibt es klare Vorgaben von der Stadt oder Kommune. Anders sieht es aus, wenn man auf den Inhalt guckt: Da ist quasi alles erlaubt, was sich nicht gezielt gegen das Gesetz richtet oder andere Menschen verletzt.

Die Wahlkreise und Ihre KandidatInnen

Das Welle Niederrhein-Gebiet ist in insgesamt vier Wahlkreisen eingeteilt. Der Wahlkreis Krefeld I – Viersen III ist für die Einwohner aus den Stadtteilen der Stadt Krefeld, Krefeld-West, Krefeld-Süd, Krefeld-Fischeln und Krefeld-Oppum-Linn sowie der Einwohner aus der Gemeinde Tönisvorst vom Kreis Viersen bestimmt. Einwohner aus dem Krefelder Norden genauer gesagt aus den Stadtteilen Krefeld-Nord, Krefeld-Hüls, Krefeld-Mitte, Krefeld-Ost und Krefeld-Uerdingen gehören zum Wahlkreis Krefeld II. Die Gemeinden Schwalmtal, Viersen und Willich im Kreis Viersen bilden unter dem Namen Viersen I einen Wahlkreis. Der vierte Wahlkreis heißt Viersen II und zu ihm gehören die Gemeinden Brüggen, Grefrath, Kempen, Nettetal und Niederkrüchten.

Bei der letzten Landtagswahl im Jahr 2017 hat in allen vier Wahlkreisen die SPD die meisten Direktmandate gewonnen. Die Kandidatinnen für die Erststimme haben wir unten nach Wahlkreis aufgelistet. Die Parteien für die Zweitstimmen sind in ganz Nordrhein-Westfalen gleich, deswegen haben wir diese nur einmal aufgelistet.

KandidatInnen für den Wahlkreis Krefeld I – Viersen III

  • SPD Ina Spanier Oppermann
  • CDU Britta Oellers
  • GRÜNE Meral Thoms
  • FDP Laura Stelzhammer
  • Die Linke  Teyfik Bayram
  • AfD Dr. Martin Vincentz
  • DIE PARTEI  Andreas Schmid
  • Freien Wähler Ralf Krings
  • DKB  Peter Lommes
  • MLPD Heiko Grupp aus Krefeld

KandidatInnen für den Wahlkreis Krefeld II

  • SPD Katharina Nowak
  • CDU Marc Blondin
  • GRÜNE Benjamin Zander
  • FDP Daniel Dick
  • Die Linke  Stephan Hagemes
  • AfD Thomas Mayer-Steudte
  • DIE PARTEI Elena Leurs
  • Freien Wähler Günther Schmit
  • DKB Sajjad Savaid

KandidatInnen Wahlkreis Viersen I

  • SPD Lukas Maaßen
  • CDU Guido Görtz
  • GRÜNE Paul Muschiol
  • FDP Frank a Campo
  • Die Linke  Andreas Röder
  • AfD Elvira Fiebig
  • Die Basis Heike Zerner-Brodersen
  • DIE PARTEI Kai Pfeiffer
  • Freien Wähler Christian Link
  • Volt Deutschland Erwin Peerebooms

KandidatInnen Wahlkreis Viersen II

  • SPD Tanja Jansen
  • CDU Dr. Marcus Optendrenk
  • GRÜNE Manuel Britsch
  • FDP Dietmar Brockes
  • Die Linke  Jana van Helden
  • AfD Peter Müller
  • DIE PARTEI Marion Weißkopf
  • Freien Wähler Jörg Frick
  • Volt Deutschland Lucas Sapienza

Die SpitzenkandidatInnen