Diskussionen um Coenen gehen weiter

Die Diskussionen rund um die Wahlwerbung von Viersens Landrat Andreas Coenen kurz vor der Landratswahl 2020 reißen nicht ab.

© CDU Kreis Viersen

Die Fraktion Die Linke im Kreis Viersen legt Beschwerde gegen ein Urteil vom Oberverwaltungsgericht Münster ein - gegen das keine Revision möglich ist.

Im Herbst 2020 hatte der Kreis Viersen in einem Anzeigenblatt mehrere Seiten mit Zitaten von Coenen veröffentlicht. Das Oberverwaltungsgericht Münster hatte im Januar dieses Jahres bestätigt, dass es sich um Wahlwerbung gehandelt hat - entschied aber, dass die Wahl nicht wiederholt werden muss. Die Begründung: Coenen hätte auch so gewonnen. Das will Die Linke nicht hinnehmen. Es gebe genug Beispiele, bei denen der erst unterlegene Kandidat später gewonnen habe.Das Oberverwaltungsgericht prüft jetzt, ob doch eine Revision gegen das Urteil zugelassen werden muss.

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