Coronaschutzverordnung: Diese Regeln ab dem 4. März 2022

Wie angekündigt hat das NRW-Gesundheitsministerium die aktuellen Corona-Maßnahmen zur neuen Coronaschutzverordnung angepasst. Clubs und Diskotheken dürfen wieder öffnen. Alle Infos gibt es in diesem Artikel.

© Land NRW

Für Nordrhein-Westfalen gilt, wie zu erwarten war, ab dem 4. März eine neue Coronaschutzverordnung. Diese orientiert sich an die Abmachungen der letzten Ministepräsidentenkonferenz von Mitte Februar. Welche Änderungen beziehungsweise Neuerungen sich in der Verordnung befinden, haben wir euch hier zusammengefasst.

Diese Änderungen und Neuerungen gibt es in der Coronaschutzverordnung ab dem 4. März

  • Die 2G-Regel für die Gastronomie wird abgeschafft. Ungeimpfte mit einem tagesaktuellen, negativen Corona-Test sowie Geimpfte und Genesene ohne Test, dürfen dann essen und trinken gehen - bedeutet: ein 3G-Nachweis ist nötig. Auch für Hotels oder Pensionen, Museen, Konzerte oder Kultureinrichtungen wird diese Regelung gelten.
  • Diskotheken und Clubs dürfen wieder öffnen. Hier gilt allerdings noch die 2G-Plus-Regel. Zugang haben somit Geimpfte und Genesene, die entweder zusätzlich einen tagesaktuellen Schnelltest vorlegen oder geboostert (Auffrischungsimpfung) sind.
  • Bei Fußballspielen oder großen Veranstaltungen gibt es für Genesene und Geimpfte unter der 2G- oder 2G plus-Regelung Zutritt. Die Maskenpflicht soll bestehen bleiben. In geschlossenen Räumen gilt dabei die maximale Auslastung von 60 Prozent, maximal sind 6000 Zuschauerinnen und Zuschauer erlaubt. Bei Veranstaltungen im Freien gibt es eine Auslastung von 75 Prozent. Maximal sind 25.000 Zuschauerinnen und Zuschauer erlaubt.
  • Zugangsbeschränkungen wie 3G, 2G und 2Gplus für Kinder und Jugendliche bis einschließlich 17 Jahren fallen komplett weg. Dies gilt schon ab dem 2. März.
  • Bei Volksfesten oder "privaten Feiern mit Tanz", also Hochzeiten oder Geburtstagspartys, gilt weiterhin 2G-Plus - hier sei das Infektionsrisiko laut NRW-Gesundheitsministerium um Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann wie bei Großveranstaltungen oder in Diskotheken noch hoch.

Coronaschutzverordnung zum Download

Die neue Coronaschutzverordnung für Nordrhein-Westfalen steht allen Menschen frei zum Durchschauen zur Verfügung. Sie ist bis 19. März gültig. Am 20. März stehen weitere, deutlich stärkere Abschaffungen von Corona-Regeln dank des Bund-Länder-Beschlusses an, die eine erneute Aktualisierung der Verordnung nötig machen werden.

Autor: Joachim Schultheis

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