Corona und die Unternehmen - wer hilft?

Als Unternehmer sind es gerade wirklich schwierige Zeiten. Keiner weiß, wie lange die Krise wohl gehen wird. Und keiner weiß: Wo führt das eigentlich hin? Wir bieten wichtigte Tipps, was über diese schwere Zeit hinweg helfen könnte.

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Steuerhilfen

Die Finanzverwaltung für NRW bietet Unterstützung in der Corona-Krise. Was wir machen können? Die Steuer kann helfen! Hier findet Ihr ein Formular zur Steuererleichterungen aufgrund der Auswirkungen des Coronavirus - einfach zum Runterladen.

Förderung von Bund und Land

Bund und Länbder bieten Hilfen für Unternehmen in der Corona-Krise, um die wirtschaftlichen und sozialen Folgen möglichst klein zu halten. Aber was gibt es überhaupt? Das haben Dr. Marcus Optendrenk MdL und Uwe Schummer MdB in einer Kurzübersicht zusammengefasst. Vielleicht ist ja auch was für Euch dabei?

Hilfreiche Ansprechpartner

Wie funktionieren die Fördermaßnahmen, welche Anträge müssen wo gestellt werden? In all diesen Fragen hilft die Wirtschaftsförderungsgesellschaft (WFG) Kreis Viersen. Erster Ansprechpartner bei der WFG für alle Kommunen im Kreis ist der Fördermittelexperte Armin Möller. Er ist unter der Telefonnummer 02162-8179106 oder per E-Mail unter armin.moeller@wfg-kreis-viersen.de zu erreichen.

Wo kann die Wirtschaftsförderung mir helfen? Das Dokument gibt aufschlussreiche Infos.

Soforthilfen des Landes

Ab Freitag Mittag (27. März) können alle Kleinunternehmer, Selbständige und mittelständische Unternehmen direkte Hilfen vom Bund und Land beantragen. Auf den Internetseiten des NRW-Wirtschaftsministeriums werden die nötigen Formulare online gestellt.


Es geht dabei vor allem um Geld, das man nicht zurückzahlen muss. Geschäfte und Handwerker beispielsweise mit bis zu bis fünf Mitarbeitern bekommen 9.000 Euro, bei bis zu zehn Mitarbeitern sind es 15.000 Euro, bei bis zu 50 Mitarbeitern 25.000 Euro. Die Anträge laufen alle über das Land NRW, auch wenn das Geld zum Teil vom Bund kommt. Wirtschaftsminister Andreas Pinkwart (FDP) versichert, dass das Geld werde innerhalb weniger Tage ankomme und auch wenn es etwas länger dauern sollte: Der Bescheid vom Wirtschaftsministerium gilt gegenüber Banken, Vermietern und anderen Gläubigern als Sicherheit. Die Formulare können HIER abgerufen werden.


Die dringend benötigte Hilfe wird in den kommenden 3 Monaten gewährt und sieht folgende Zuschüsse vor:

 

•          Bis zu 5 Beschäftigte: 9.000 Euro (Bundesmittel)

•          Bis zu 10 Beschäftigte: 15.000 Euro (Bundesmittel)

•          Bis zu 50 Beschäftigte: 25.000 Euro (Landesmittel)

 

Voraussetzungen

•          Mehr als die Hälfte der Aufträge aus der Zeit vor dem 1. März sind durch die Corona-Krise weggefallen, oder

•          Der Umsatz hat sich im Vergleich zum Vorjahresmonat halbiert, oder

•          Der Betrieb wurde auf behördliche Anordnung massiv eingeschränkt, oder

•          Zahlungsverpflichtungen können nicht erfüllt werden, zum Beispiel: Mieten, Kredite für Betriebsräume, Leasingraten

 

 

Stichtag für die Berechnung der Mitarbeiterzahl ist der 31. Dezember 2019. Zur Umrechnung von Teilzeitkräften und 450 Euro-Jobs in Vollzeitbeschäftigte:

•          Mitarbeiter bis 20 Stunden = Faktor 0,5

•          Mitarbeiter bis 30 Stunden = Faktor 0,75

•          Mitarbeiter über 30 Stunden & Auszubildende = Faktor 1

•          Mitarbeiter auf 450 Euro-Basis = Faktor 0,3

•          Der/Die Unternehmer/in selbst ist mitzuzählen

Welche Informationen sind für den Antrag wichtig?

•          Amtliches Ausweisdokument (Personalausweis, Reisepass)

•          Handelsregisternummer oder andere Registernummer sowie das zugehörige Amtsgericht

•          Steuernummer des Unternehmens und Steuer-ID eines der Eigentümer

•          Bankverbindung für die Auszahlung

•          die Art der gewerblichen oder freiberuflichen Tätigkeit

•          Anzahl der Beschäftigten

•          Eine sogenannte De-Minimis-Erklärung ist nicht erforderlich!


Hilfe der Krankenkasse - Beispiel BARMER

Selbstständige, die aufgrund der Corona-Krise erhebliche Einnahmeeinbußen hinnehmen müssen, können bei der BARMER ab sofort einfach und unbürokratisch die Reduzierung ihrer Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge beantragen. „Die BARMER möchte mit dem vereinfachten Verfahren zur Beitragsreduzierung die finanzielle Situation betroffener Selbstständiger entschärfen“, erklärt Lukas Schabram, Regionalgeschäftsführer der BARMER in Viersen.

 

Antrag auf Beitragsreduzierung erheblich vereinfacht

Zur Reduzierung der Beiträge reiche ein formloser Antrag. Dieser müsse lediglich eine entsprechende schriftliche Erklärung enthalten, dass der Gewinneinbruch mindestens 25 Prozent betrage und auf die Corona-Krise zurückzuführen sei. Außerdem müssten die zukünftigen Einnahmen geschätzt werden. Der bisher obligatorische Vorauszahlungsbescheid des Finanzamtes sei für eine Reduzierung der Beiträge bis auf Weiteres nicht mehr zwingend erforderlich. Die Anträge auf Beitragsreduzierung von Selbstständigen würden somit aufgrund der besonderen Situation erheblich vereinfacht.

 

Zinslose Stundung der Beiträge möglich

Unternehmen, die sich in Liquiditätsengpässen befänden und bereits Hilfen aus dem Maßnahmenpaket der Bundesregierung wie Kurzarbeitergeld, Fördermittel und Kredite der Kreditanstalt für Wiederaufbau beantragt hätten, könnten ihre Beiträge außerdem mit vereinfachten Anträgen stunden lassen. Diese Regelung gelte zunächst bis zum 30. April 2020.