Corona-Schutzverordnung für NRW online: Die Regeln im Überblick

Das NRW-Gesundheitsministerium hat die Corona-Schutzverordnung mit Gültigkeit ab dem 11. Januar verabschiedet. Die 15-Kilometer-Regelung taucht darin nicht auf.

© Land NRW

Es ist unklar gewesen, wann das nordrhein-westfälische Gesundheitsministerium die neue Corona-Schutzverordnung online zugängig machen würde. Am späten Donnerstagabend des 8. Januar ist die Verordnung aber nun online. Und mit ihr ein paar Besonderheiten.

Die von den Ministerpräsidenten und Bundeskanzlerin Angela Merkel verabschiedete Hotspot-Regel, in der der Bewegungsradius für Bürger - in einem Kreis oder einer Stadt mit einer Inzidenz von über 200 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner in den vergangenen sieben Tage - eingeschränkt wird, findet sich nicht in der Verordnung wieder. Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann hat diesen Punkt aus der ab dem 11. Januar gültigen Schutzverordnung demnach streichen lassen. NRW überlässt es den betroffenen Kommunen selbst, „die Erforderlichkeit über diese Verordnung hinausgehender zusätzlicher Schutzmaßnahme" zu überprüfen. Es kann - muss aber nicht - der 15-Kilometer-Bewegungsradius eingeführt werden.

Auch im Hinblick auf die Kontaktbeschränkungen gibt es eine Besonderheit, nachdem vor allem Eltern mit kleinen Kindern Kritik geübt hatten. Eigentlich sollte sich nur ein Hausstand mit einer weiteren Person treffen dürfen. In NRW gilt ab dem 11. Januar Folgendes: Die zusätzliche Person aus dem anderen Hausstand darf die Kinder ihres Hausstandes mitbringen. Ein Besuch bei Großeltern mit der Mutter oder dem Vater ist also möglich. Eine Abschwächung gibt es auch beim Punkt "zur Begleitung und Beaufsichtigung minderjähriger und unterstützungsbedürftiger Personen oder aus betreuungsrelevanten Gründen erforderlich ist sowie zur Wahrnehmung von Umgangsrechten“. Damit kommt Gesundheitsminister Laumann den Eltern in dieser Hinsicht ein Stück weit entgegen.

Ansonsten trägt das Land die Beschlüsse der Ministerpräsidentenkonferenz vom 5. Januar mit. Die Corona-Schutzverordnung haben wir für euch hier zum Download zur Verfügung gestellt. Zur gesamten Verordnung gelangt ihr HIER


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