Corona-Schutzverordnung aktualisiert und verlängert

Das Land NRW hat am 24. Juni die Corona-Schutzverordnung bis zum 08. Juli verlängert. Dabei hat das Land gleich Öffnungsschritte vorgezogen. Die Änderungen haben wir Euch zusammengefasst:


© Land NRW

Großveranstaltungen schon ab 27. August

Bisher sollten Festivals und andere Musik- und Kulturveranstaltungen mit bis zu 1.000 Gästen erst ab dem 01. September erlaubt werden. Sofern die Inzidenzzahlen es denn zulassen. Diesen Zeitpunkt hat das Land NRW vorgezogen: Jetzt dürfen ab dem 27. August Musikfeste, Festivals und ähnliche Kulturveranstaltungen mit bis zu 1.000 Zuschauern stattfinden.

Allerdings nur mit Negativtestnachweis. Zudem braucht es ein Hygienekonzept, das von den Behörden genehmigt wurde. Kirmes, wie zum Beispiel die Sprödentalkirmes ist ab dem 27. August auch erlaubt und das sogar ohne Test


Regelungen für Sportveranstaltungen ab dem 27. August

Auch ab dem 27. August dürfen Sportfeste und Sportveranstaltungen mit unbegrenzt vielen Teilnehmern - also Sportlern - stattfinden. Zuschauer auf Sportanlagen brauchen auch hier wieder ein Negativtest und eben das genehmigte Hygienekonzept.

Findet die Sportveranstaltung open Air, also nicht auf einer Sportanlagen oder einem ähnlichen abgegrenzten Gelände statt, dann brauchen Zuschauer keinen Test mehr.

Partys auch früher möglich

Wer Party machen möchte, der kann das in Krefeld und dem Kreis Viersen auch ab dem 27. August und das sogar innen, mit mehr als 100 Personen. Allerdings mit Negativtest.