Corona-Bonus für Gewerkschaftsmitglieder

Ein Corona-Bonus nur für Gewerkschaftsmitglieder ist rechtens. Das hat das Arbeitsgericht Krefeld entschieden. Es wies damit zwei Klagen gegen den Stahlkonzern Outokumpu Nirosta ab.



© Pixabay


Im Dezember hatte die IG Metall mit Outokumpu Nirosta einen Tarifvertrag zu einer Corona-Sonderzahlung vereinbart. Zum Jahresende wurde die Extraprämie in Höhe von 300 Euro netto ausgezahlt. Einen Anspruch darauf hatten laut Vertrag alle Beschäftigten des Unternehmens, die Mitglieder der IG Metall sind. Ungerecht fanden das zwei Mitarbeiter, die nicht der Gewerkschaft angehören, aber trotzdem die Sonderzahlung beanspruchen. Mit ihren Klagen hatten sie allerdings keinen Erfolg. Die IG Metall betonte: Tarifverträge seien nur für Gewerkschaftsmitglieder.

Weitere Meldungen