Botoxspritzen sorgen für ein Jahr Haft auf Bewährung

Ein Jahr Gefängnis auf Bewährung und eine Geldauflage von 2.500 Euro - so lautet das Urteil am Amtsgericht Krefeld gegen eine 30-jährige Frau.

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Sie soll als Angestellte einer Apotheke im Hinterzimmer und auch zu Hause Schönheitsbehandlungen durchgeführt haben - und das ohne Erlaubnis oder entsprechende Ausbildung. Laut Staatsanwaltschaft verabreichte sie ihren Kunden Hyaluron-, Botox- oder Cortisonspritzen und sprach von langjähriger Erfahrung in dem Bereich. Das Urteil wurde ohne die Anwesenheit der Angeklagten gesprochen. Sie hatte sich kurzfristig krank gemeldet. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.


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