Anliegerbeiträge für Straßenlaternen werden erhoben

In Krefeld werden jetzt Anliegerbeiträge für Straßenlaternen fällig, die in den Jahren 2013 und 2014 installiert worden sind.

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Eigentlich ist die Stadt davon ausgegangen, dass der Fall verjährt ist und sie die Beiträge nicht mehr erheben darf. Das Verwaltungsgericht Düsseldorf stärkt der Stadt jetzt den Rücken. Nach Auffassung der Richter beginnt die Verjährungsfrist erst mit der förmlichen Abnahme einer Baumaßnahme und nicht schon mit deren technischen Fertigstellung. Als Konsequenz daraus wird die Stadt Krefeld die Beiträge von rund 620.000 Euro erheben. 


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