Ab Freitag (13.08.) gilt in Krefeld Corona-Inzidenzstufe 2
Veröffentlicht: Mittwoch, 11.08.2021 13:56
Die Krefelder müssen sich auf strengere Corona-Regeln einstellen. Ab Freitag (13.08.) gilt die Corona-Inzidenzwert 2. Die Stadt liegt seit Tagen stabil über dem Grenzwert von 35.

In der Inzidenzstufe 2 gelten laut dem NRW-Gesundheitsministerium folgende Regeln:
Kontakbeschränkungen
- Treffen im öffentlichen Raum sind ohne Begrenzung für Angehörige aus drei Haushalten erlaubt.
- Außerdem sind Treffen im öffentlichen Raum für zehn Personen mit negativem Testnachweis aus beliebigen Haushalten erlaubt.
Einzelhandel, der nicht Grundversorgung ist
- Die Kundenbegrenzung reduziert sich auf eine Person pro 10 qm (ab einer Verkaufsfläche von mehr als 800 qm gilt eine Person pro 20 qm).
Gastronomie
- Die Außengastronomie ist ohne negative Testnachweise erlaubt.
- Die Innengastronomie darf geöffnet werden, wenn negative Testnachweise vorliegen und eine Platzpflicht gegeben ist.
- Kantinen dürfen geöffnet werden. Für Betriebsangehörige auch ohne negative Testnachweise.
Private Veranstaltungen (ausgenommen Partys und ähnliche Feiern)
- Private Veranstaltungen sind im Freien mit bis zu 100 Gästen und innen mit bis zu 50 Gästen möglich. Voraussetzung sind ein negativer Testnachweis und die sichergestellte einfach Rückverfolgbarkeit; keine Maskenpflicht innen am Tisch und keine im Außenbereich; Unterschreitung des Mindestabstandes an festen Sitzplätzen zulässig, wenn die besondere Rückverfolgbarkeit sichergestellt ist.
Messen und Märkte
- Jahr- und Spezialmärkte im Freien mit Personenbegrenzung sind möglich.
- Mit negativen Testnachweisen sind auch Kirmeselemente zulässig.
Sport
- Außen ist kontaktfreier Sport ohne Personenbegrenzung erlaubt. Kontaktsport ist mit bis zu 25 Personen mit Negativtestnachweis und Rückverfolgung erlaubt.
- Innen ist kontaktfreier Sport mit Mindestabstand ohne Personenbegrenzung möglich. Kontaktsport ist mit bis zu 12 Personen erlaubt. Hochintensives Ausdauertraining (HIIT, Indoor-Cycling etc.) ist nicht erlaubt.
- Sport in Innenräumen ist nur mit Negativtestnachweis und Rückverfolgung erlaubt.
- Außen sind bis zu 1.000 Zuschauer (max. ein Drittel der Kapazität) ohne vorherigen Test erlaubt.
- Innen sind bis zu 500 Zuschauer möglich, wenn negative Testnachweise, ein Sitzplan und eine Sitzordnung, ggf. nach Schachbrettmuster vorliegen.
Kultur
- Konzerte innen, Theater, Oper, Kinos sind mit bis zu 500 Personen möglich, sofern ein Sitzplan, ein negativer Testnachweis sowie die Einhaltung des Mindestabstands oder eine Sitzordnung nach Schachbrettmuster vorliegen.
- Nicht berufsmäßiger Probenbetrieb innen mit Gesang/Blasinstrumenten kann mit bis zu 20 Personen stattfinden, wenn ein negativer Testnachweis vorliegt.
- Museen usw. können ohne Terminvergabe öffnen. Führungen sind zulässig.
Freizeit
- Die Öffnung aller Bäder, Saunen usw. und Indoorspielplätze mit negativen Testnachweisen und Personenbegrenzung ist erlaubt.
- Wenn die Landesinzidenz ebenfalls unter 50 liegt, ist die Öffnung von Freizeitparks und Spielbanken mit negativen Testnachweisen und Personenbegrenzung möglich.
- Ausflugsfahrten mit Schiffen, Kutschen, historischen Eisenbahnen und ähnlichen Einrichtungen sind bei einer Landesinzidenz unter 50 auch in den Innenbereichen mit negativen Testnachweisen möglich.
Außerschulische Bildung
- Präsenzunterricht mit negativem Testnachweis oder beaufsichtigtem Selbsttest und ohne Mindestabstände ist möglich, sofern ein Sitzplan mit festen Sitzplätzen vorhanden ist.
- Musikunterricht mit Gesang/Blasinstrumenten ist innen mit bis zu 20 Personen erlaubt, sofern negative Testnachweise vorliegen oder ein beaufsichtigter Selbsttest durchgeführt wird.
Kinder- und Jugendarbeit
- Gruppenangebote sind innen mit 20 und außen mit 30 jungen Menschen ohne Altersbegrenzung und mit negativem Testnachweis oder beaufsichtigtem Selbsttest erlaubt.
- Gruppenangebote sind auch innen ohne Maske möglich. Ferienangebote und Ferienreisen sind mit negativem Testnachweis oder beaufsichtigtem Selbsttest möglich.
Sitzungen, Tagungen und Kongresse
- Sitzungen/Tagungen/Kongresse etc. sind außen und innen mit bis zu 500 Teilnehmern möglich, sofern negative Testnachweise vorliegen.
Beherbung und Tourismus
- Die volle gastronomische Versorgung für private Gäste ist erlaubt.
- Auf Campingplätzen ist auch Zelten zulässig.
Die aktuellen Regelungen im Detail gibt es hier.
Kreis Viersen bleibt in Inzidenzstufe 1
Der Kreis Viersen ist mit 21,4 noch weit von der nächsten Inzidenzstufe entfernt (Stand: 11.08., 0 Uhr). Allerdings könnte es ein paar Verschärfungen geben, wenn die landesweite Inzidenz mehrere Tage über 35 liegt. Zum ersten Mal seit Langem wurde diese Marke jetzt leicht überschritten.