2G auf dem Krefelder Weihnachtsmarkt - was Ihr wissen müsst

Die Stadt Krefeld führt die 2G-Regel für den Krefelder Weihnachtsmarkt ein. Damit dürfen nur Genesene und Geimpfte den Weihnachtsmarkt besuchen. Allen anderen bleibt der Zutritt verwehrt. Ihr habt Fragen? Wir hier die Antworten für Euch:

© Stadt Krefeld

2G für Weihnachtsmarktbesucher in Krefeld

Was gilt?

Wer den Krefelder Weihnachtsmarkt besuchen möchte, muss entweder genesen oder geimpft sein. Darauf hat sich der Krisenstab heute geeinigt. Ein negativer Test reicht also nicht aus.


Wie soll das kontrolliert werden?

Die Stadt wird das mithilfe eines Sicherheitsdienstes streng kontrollieren. Der Weihnachtsmarkt ist zwar frei zugänglich, wird also nicht eingezäunt, trotzdem sollen Besucher nur durch den Haupteingang auf den Markt kommen.

Gibt es eine Maskenpflicht?

In der Warteschlange am Eingang muss die Maske verpflichtend getragen werden, auf dem restlichen Markt wird sie nur dringend empfohlen. Auch der Abstand soll dringend eingehalten werden. Darauf hat man auch bei den Tischen und Bänken geachtet, die aufgestellt wurden. Neben den Kontrollen am Eingang sollen die 2G-Nachweise aber auch stichprobenartig auf dem Markt kontrolliert werden. Wer dann nicht nachweisen kann, dass er geimpft oder genesen ist, könnte dann tief in die Tasche greifen müssen.

Was gilt für Kinder?

Für Kinder unter 18 Jahren gilt diese Regelung nicht. Stadtdirektor Markus Schön begründet das damit, dass in dieser Altersgruppe noch nicht alle das Impfangebot bekommen haben.

Wo gilt 2G sonst noch?

Die Stadt Krefeld führt 2G für alle städtischen Veranstaltungen ab Donnerstag, den 18. November 2021 ein. Die gleiche Regelung gibt es im Übrigen auch schon im Kreis Viersen. NRW-Ministerpräsident Hendrik Wüst hat am Dienstag auch schon angekündigt, dass er eine flächendeckende 2-G-Regelung für Freizeitaktivitäten in ganz NRW einführen möchte. Wie genau das aussehen soll, das haben wir Euch in einem weiteren Artikel zum Thema 2G in NRW zusammengefasst.


Wann genau die 2G-Regelung in NRW gelten soll, das ist bisher noch nicht klar. Wüst spricht von "der nächsten Woche". Also in der Woche vom 22. bis zum 28. November.