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Stichwahl: Und jetzt?
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Stichwahl: Und jetzt?

Stichwahl am Niederrhein: Alles, was ihr zur Briefwahl, Fristen und Abgabe wissen müsst. Jetzt informieren und rechtzeitig wählen!

Veröffentlicht: Montag, 15.09.2025 09:50

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In Krefeld, Viersen, Tönisvorst, Niederkrüchten, Nettetal und auch bei der Landratswahl im Kreis Viersen steht die Stichwahl ins Haus. Hier konnten die Kandidatinnen und Kandidaten jeweils keine absolute Mehrheit erreichen. Das bedeutet, dass in allen Kommunen im Kreis Viersen noch einmal gewählt werden muss. Gewählt wird am Sonntag, den 28. September. Hier erfahrt ihr, wie ihr wählen könnt, was bei der Briefwahl zu beachten ist und warum Schnelligkeit zählt.

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Wann findet die Stichwahl statt?

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Die Stichwahl wird am Sonntag, den 28. September, durchgeführt. Das ist in genau zwei Wochen. Alle Wahlberechtigten sind dazu aufgerufen, ihre Stimme abzugeben. Die Wahlbüros sind an diesem Tag von 08 bis 18 Uhr geöffnet.

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Wie kann ich wählen?

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Wählen geht entweder direkt im Wahlbüro. Das ist in der Regel genau das, wo du auch schon im ersten Wahlgang gewählt hast. In Krefeld könnt ihr das auch noch einmal nachsehen. Das geht auf der Website der Stadt Krefeld.

In Krefeld ist das Briefwahlbüro ab Mittwoch, 17. September bis Freitag, 26. September geöffnet. Zu folgenden Öffnungszeiten: montags bis mittwochs von 8 bis 16 Uhr, donnerstags von 8 bis 17.30 Uhr und freitags von 8 bis 12.30 Uhr.

In anderen Kommunen ist das ggf. erst später möglich. In Kempen öffnet das Wahlamt am Samstag, den 20. September 2025, von 9 bis 13 Uhr, zusätzlich zum regulären Betrieb. In Willich zum Beispiel ist das Wählen im Wahlbüro frühestens ab dem 19. September möglich. Alternativ am Wahlsonntag zwischen 08 und 18 Uhr. Die Briefwahl ist auch bei der Stichwahl möglich.

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Was brauche ich für die Wahl?

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Für die Wahl braucht ihr die Wahlbenachrichtigung, die ihr schon vor dem ersten Wahlgang bekommen habt. Solltet Ihr diese nicht mehr haben, reicht auch der Personalausweis.

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Wie funktioniert die Briefwahl?

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Automatische Zusendung der Unterlagen: Wer bereits für den ersten Wahlgang die Briefwahl beantragt hat, erhält die Unterlagen automatisch per Post. Es sei denn, ihr habt ausdrücklich darauf verzichtet und das bei der Anmeldung auch angegeben.


Schnelle Rückgabe wichtig: Um sicherzustellen, dass die Stimme rechtzeitig ankommt, sollten die Unterlagen möglichst schnell zurückgeschickt oder persönlich abgegeben werden. Das geht zum Beispiel über die Briefkästen an den Rathäusern. In Krefeld zum Beispiel über den Nachtbriefkasten am Von-der-Leyen-Platz.

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Wann kommen die Briefwahlunterlagen?

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Die Unterlagen werden frühestens ab Freitag, den 19. September, verschickt. Da die Kommunen diese erst drucken, sortieren und verpacken müssen, kann es zeitlich sehr knapp werden. Deshalb empfiehlt es sich, die Unterlagen direkt bei der Stadt oder Gemeinde abzugeben.

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Kann ich von Wahllokal auf Briefwahl wechseln?

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Ja, das ist möglich!

  • Antrag stellen: Der Briefwahlantrag sollte so früh wie möglich gestellt werden. Spätestens jedoch bis Freitag, den 26. September um 15 Uhr. Das geht entweder über den QR-Code auf der Wahlbenachrichtigung oder - in Krefeld - per E-Mail an Briefwahl@krefeld.de. Bei der Beantragung per E-Mail müssen Vor- und Nachname, Geburtsdatum und Wohnanschrift angegeben werden.
  • Vor Ort wählen: Ihr könnt Eure Unterlagen auch direkt im Briefwahlbüro abholen und ggf. vor Ort wählen. Sollte der Wähler verhindert sein(Krankenhausaufenthalt bspw.), kann er eine Person mit einer Vollmacht beauftragen, die Unterlagen abzuholen. Hier ist dann der Personalausweis des Wählers mitzubringen.
  • Abgabe der Wahlbriefe: Die Wahlbriefe müssen spätestens am Wahlsonntag um 16 Uhr eingeworfen werden. Dann aber nur noch in die Briefkästen der Rathäuser.
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