Die Corona-Regeln für Krefeld und den Kreis Viersen

Die NRW-Landesregierung lockert weiter. Wir fassen das Wichtigste für Euch zusammen!

© Welle Niederrhein

Wir aktualisieren diesen Artikel fortlaufend!

Nach wie vor gilt der vom Bund installierte Notfallmechanismus: Eine Obergrenze von Neuinfektionen. Sollte diese in einem Bundesland oder auch nur regional überschritten werden, soll es auch möglich sein, wieder härtere Beschränkungen einzuführen. In Zahlen soll das bedeuten, dass

mehr als 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern innerhalb der letzten 7 Tage

sofort zu den härteren Beschränkungen führen soll. Sollten die Neuinfektionen nur in einer Einrichtung vorkommen, könnten die Beschränkungen auch nur für die Einrichtung zutreffen.


Für das Land NRW gelten folgende Regelungen:

Kontaktverbot

Seit dem 30. Mai werden sich neben den bisher möglichen Konstellationen (Familie oder zwei Haushalte) eine Gruppe von bis zu zehn Menschen im öffentlichen Raum treffen dürfen - auch wenn sie nicht zusammenwohnen. Voraussetzung: Die Rückverfolgbarkeit der am Treffen beteiligten Personen ist sichergestellt.

Maskenpflicht

Eine Maskenpflicht besteht ab dem 27.04. und vorerst bis zum 11. August.

Wir müssen dann eine Maske tragen, wenn:


  • wir einkaufen gehen (Im Supermarkt, auf dem Wochenmarkt oder im Einzelhandel)
  • wir mit Bus und Bahn fahren oder an der Haltestelle warten
  • wir in Arztpraxen oder anderen medizinischen Einrichtungen unterwegs sind
  • wir uns Essen im Restaurant abholen
  • wir bei Handwerkern und Dienstleistern sind (bspw. im Ausstellungsraum)
  • wir Kontakt zu Handwerkern beispielsweise beim Friseur haben


Ausgenommen sind dabei Kinder unter 6 Jahren und Menschen, die aus gesundheitlichen Gründen keine Maske tragen können oder dürfen.

Wichtig ist aber diese Masken dann auch richtig zu verwenden. Heißt sie regelmäßig zu kochen, zu bügeln oder zur Reinigung in den Backofen zu geben.

Reisen und Quarantäne

In der Corona-Reiseverordnung hat das Land NRW auch wieder geregelt, dass Reisende aus Krisengebieten für 14 Tage in Quarantäne müssen, wenn sie wieder nach Deutschland einreisen möchten.

Also Risikogebiet gilt, was von der Bundesregierung als solches kategorisiert wurde. Veröffentlicht wird eine Liste vom Robert-Koch-Institut. Dabei sind sowohl die Fallzahlen als auch das jeweilige Infektions- und Testgeschehens entscheidend. Als Risikogebiet zählen zum Beispiel die USA, die Türkei, verschiedenste afrikanische Länder, Südamerika. Wer reisen möchte, schaut sich die Liste am besten mal an. Ihr findet sie hier!


Kulturelle Einrichtungen und Freizeitangebote

Ausstellungen, Galerien, Zoos, Botanische Gärten und Museen dürfen wieder öffnen. Natürlich unter strengen Hygienebedingungen. Es darf sich jetzt eine Person pro sieben Quadratmeter in den Einrichtungen aufhalten.

Welche Einrichtungen bei uns schon wieder wie genau geöffnet haben, das haben wir Euch hier zusammengefasst.


Kinos, Theater, Opern und Konzerthäuser dürfen in ihre Säle bis zu einem Viertel der normalen Zuschauerkapazität lassen, höchstens aber 300 Menschen. Zwischen allen Besuchern muss der Mindestabstand von 1,5 Metern eingehalten werden, wenn sie zum Beispiel nicht aus einem Haushalt stammen.

"Bei Aufführungen mit Sprechtheater, Musik mit Blasinstrumenten oder Gesang muss der Abstand zwischen Publikum und Bühne mindestens drei Meter betragen", heißt es in der neuen Schutzverordnung.



Floh- und Trödelmärkte können unter Auflagen eines besonderes Hygiene- und Infektionsschutzkonzepts stattfinden. Das gilt auch für eine Kirmes.

Veranstaltungen - kleinerer und größerer Art

Veranstaltungen und Versammlungen mit bis zu 300 Personen sind unter Auflagen erlaubt. Die Auflagen sind:

  • Hygieneregeln einhalten
  • Der Zutritt muss steuerbar und unter Einhaltung der Abstandsregeln möglich sein.
  • Rückverfolgbarkeit der Zuschauer und Teilnehmer muss gegeben sein
  • Sollte es feste Sitzplätze geben, kann die Abstandsregel von 1,5 Metern entfallen. Dafür muss ein Sitzplan erstellt werden und die Rückverfolgung der Teilnehmer sichergestellt werden.


Große Feste wie Volksfeste, Stadt-, Dorf- und Straßenfeste, Musikfeste, Festivals und ähnliche Kulturveranstaltungen sowie Sportfeste, Schützen- und Weinfeste oder ähnliche Festveranstaltungen dürfen weiterhin bis mindestens zum 31. Oktober 2020 nicht stattfinden.


Private Festveranstaltungen

Jubiläen, Hochzeits-, Tauf-, Geburtstags- oder Abschlussfeiern dürfen unter Auflagen wieder stattfinden. Veranstaltungen mit vornehmlich geselligem Charakter bleiben weiterhin untersagt.


  • Mit höchstens 150 Teilnehmern
  • Hygieneregeln müssen beachtet werden
  • Die Daten der Teilnehmer müssen zur Rückverfolgung erfasst werden.
  • Unter diesen Voraussetzungen kann auf das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung verzichtet werden.
  • Diese Feiern können auch in gastronomischen Einrichtungen und Hotels stattfinden - aber nur in abgetrennten Räumen.

Besuch in Krankenhäusern, Senioren- und Pflegeheimen

Seit Sonntag, den 10. Mai erlaubt NRW Besuche in Krankenhäusern, Senioren- und Pflegeheimen unter Auflagen wieder. Es soll in jedem Fall möglich sein, dass Patienten und Bewohner wieder Besuch empfangen können - immer unter der Voraussetzung, dass es in der Einrichtung keine akuten Infektionen gibt.

In NRW sollen Besuche von ein bis zwei Personen möglich sein, diese sind allerdings auf zwei Stunden begrenzt - pro Besuch und Tag.


Welche Auflagen zusätzlich noch in Eurem speziellen Einzelfall gelten, erfragt Ihr bestenfalls vorher bei der entsprechenden Einrichtung.

Schulen und Kitas in NRW

Schulen:

Der Bund hat den Weg zu einer weiteren Schulöffnung freigemacht. Wie genau das in NRW passiert, liegt jetzt in der Hand des Landes und des Ministerpräsidenten Armin Laschet. Er hat entschieden, dass:


  • ab dem 15. Juni dürfen alle Grundschüler wieder jeden Tag in die Schule gehen. Es gibt Anfangs- und Pausenregeln.
  • ab dem 11.Mai wird der Präsenzunterricht an den Schulen wieder hochgefahren. Demnach dürfen ab Montag die Jahrgänge rollierend wieder tageweise in die Schule. Das gilt für die Grundschulen, wie auch für die weiterführenden Schulen und Förderschulen.
  • die Schulen entscheiden können, wie sie wann welche Jahrgänge in die Schulen lassen. Sie sollen einen Plan erarbeiten und in dieser Woche noch die Eltern darüber informieren.
  • es ein Beschäftigungsverbot für Lehrerinnen und Lehrer aus der Risikogruppe gibt.
  • die Klassengröße weitesgehend klein gehalten wird. Beispielsweise die Klassengröße halbiert wird.
  • Samstagsunterricht wird es nicht geben, ebenso keinen Schichtbetrieb.
  • Es wird keine Veränderung der Sommerferien geben. Aber es soll für Kinder Angebote geben, die dann das nachholen sollen, was jetzt verpasst worden ist. Beispielsweise Lernangebote.
  • Wie genau sich die Ministerin die Wiederöffnung der Schulen vorstellt, könnt Ihr hier nachlesen.



Kitas:


"Wir müssen sorgsam handeln, aber wir dürfen kein Kind länger als nötig von der Kita und der damit einhergehenden frühkindlichen Bildung fernhalten". So sagt es Dr. Joachim Stamp in seiner Pressekonferenz zum weiteren Vorgehen in den Kitas bei uns. Er möchte so schnell, aber so verantwortungsbewusst wie möglich die Kinder wieder in die Kitas bringen. Es gibt keinen pauschalen Ausschluss der Erzieher über 60 Jahre. Das sind individuelle Lösungen. Anhand der Modellkommune Düsseldorf werden über Wochen jetzt Kinder und Mitarbeiter getestet, um so Erkenntnisse über die Ausbreitung und das Geschehen in den Kitas zu gewinnen.


Für das Land NRW gibt es jetzt folgenden Fahrplan:


Seit dem 08. Juni:

  • Alle Kinder dürfen wieder in die Kita
  • Die Kinder dürfen nur noch in geschlossenen Gruppen betreut werden, offene Konzepte sind nicht erlaubt.
  • Die Kontakte müssen nachvollziehbar sein
  • Die Kinder dürfen für 35, 25 und 15 Stunden wieder in die Kita. Jeweils zehn Stunden weniger, als vorher vertraglich festgelegt war. Kitas, die aufgrund der räumlichen und personellen Gegegebenheiten mehr leisten können, dürfen das in Absprache mit dem örtlichen Jugendamt.
  • "Härtefälle" können von den Kitas individuell beurteilt werden.
  • Was die Kitagebühren angeht, ist das Land noch mit den Kommunen im Gespräch, um eine Lösung zu finden.
  • Der quantitative Betreuungsschlüssel wird bleiben. Es wird mindestens eine Betreuungskraft in den einzelnen Gruppen geben und mit Ergänzungskräften ergänzt werden. Das können Fachschüler sein, die ein Pflichtpraktikum absolvieren sollen oder weitere unterschiedliche Gruppen. Hierzu wird es ein gesondertes Konzept geben.
  • Für das Mittagessen in den Kitas soll eine Lösung gefunden werden. Es wird nicht direkt alles so funktionieren, wie vorher. Aber in der Vorbereitungszeit soll jetzt eine Lösung gefunden werden.
  • Weitere Details wird es in den nächsten Tagen geben.
  • Wie der Sommer gestaltet werden soll, ist bisher noch unklar.
  • Diese Regelungen gelten erstmal bis zum 31. August, Mitte August soll es dann einen Fahrplan für danach geben.





Seit Donnerstag, den 28.Mai dürfen wieder in die Kita:

  • Alle Vorschulkinder, die nach dem Sommer in die Schule gehen.



Seit Donnerstag, den 14.Mai dürfen wieder in die Kita:

  • Alle Kinder mit Behinderung
  • Kinder-Tagespflege für 2- und 3-jährige // Denn hier sei die Nachvollziehbarkeit der Kontakte gegeben.
  • Privat organisierte Betreuung in Kleingruppen unter Auflagen.
  • Anwesende Kinder müssen namentlich erfasst werden, sodass Kontakte nachvollziehbar sind
  • Kleingruppen sollen immer gleich bleiben
  • Andere soziale Kontakte sollen Familien möglichst unterbinden
  • Vorschulkinder, die Anspruch nach dem Bundes- und Teilhabegesetz haben
  • Alle Brückenprojekte bspw. in Gemeindehäusern






Für nach den Sommerferien hat das Land folgende das Ziel einen eingeschränkten Regelbetrieb für alle Kinder anbieten zu können. Über den Sommer hinweg wird es eine wissenschaftliche Studie geben, bei der tausende Kinder regelmäßig getestet werden. So soll das Infektionsrisiko bei Kindern nachgewiesen werden.

Zudem muss die Landesregierung sehen, wie viel Personal zur Verfügung steht. Pädagogisches Personal soll auch diesen Aufgaben nachgehen können und sich nicht auch noch um Hygienevorschriften kümmern müssen. Dafür sei man jetzt auf der Suche nach Alternativen.

Spielplätze

Armin Laschet ist dem Beschluss der Bundesregierung gefolgt und erlaubt auch für NRW die Öffnung der Spielplätze. Damit dürfen Kinder seit Donnerstag (07.Mai) wieder auf den Spielplätzen am Niederrhein spielen. Eltern sollen überfüllte Anlagen meiden und selbstverantwortlich entscheiden, wann es zu viel ist.

Gottesdienste

Gottesdienste dürfen seit dem 01. Mai wieder stattfinden.

In NRW habe man mit der katholischen, der evangelischen und orthodoxen Kirche, sowie den jüdischen und muslimischen Gemeinden die Einigung, dass bestimmte Hygienemaßnahmen eingehalten werden müssen. Zudem gibt es eine begrenzte Teilnehmerzahl.

Gastronomie und Hotels

Restaurants dürfen seit dem 11.Mai unter strengen Regelungen wieder öffnen:


  • Selbstbedienungsrestaurants oder -angebote sind verboten
  • An einem Tisch dürfen nur Personen aus zwei Haushalten sitzen. Eine Begrenzung der Personenzahl ist hierbei nicht vorgesehen. Wenn beispielsweise ein Haushalt sechs Personen, der andere 10 hat, wäre das okay.
  • Die Restaurants müssen eine Haushaltszugehörigkeit nicht kontrollieren. Dies liegt in der Verantwortung der Besucher. Werden sie vom Ordnungsamt kontrolliert und die Regelung ist nicht eingehalten, sind die Gäste selbst zur Verantwortung zu ziehen. Nicht die Gastronomen.
  • Zwischen den Tischen muss ein Abstand von 1,5 m gewährleistet sein. Insbesondere bei den Wegen zu den Toiletten und zum Ausgang muss ausreichend Platz zur Verfügung stehen.
  • Die Gastronomen müssen nachverfolgen können, wer zu welchem Zeitpunkt im Restaurant war. Das heißt, die Gäste müssen mit entsprechenden Kontaktdaten (und wenn vorhanden Tischnummern) registriert werden.



Bars dürfen wieder öffnen:

Es gelten die gleichen Regeln, wie für die übrige Gastronomie


Clubs und Diskotheken bleiben weiterhin geschlossen. Auch Prostitutionstätten, Bordelle und ähnlichen Einrichtungen dürfen nicht öffnen.

Einzelhandel

In NRW dürfen alle Geschäfte aller Branchen wieder öffnen. Sie müssen nur die entsprechenden Auflagen nachweislich einhalten. Also Hygienebestimmungen, Abstands- und Zutrittsregelungen. Die 800qm-Regelung ist damit aufgehoben. Es gilt ab dem 15. Juni: Pro sieben Quadratmeter Verkaufsfläche ein Kunde bzw. Mitarbeiter.


Sport, Fitnessstudio & Co.

Ab dem 07. Mai ist kontaktfreier Sport unter freiem Himmel wieder erlaubt. Das schließt nicht nur Outdoorsportarten ohne Kontakt, wie beispielsweise Tennis oder Golf mit ein, sondern auch Fitness in einer Gruppe oder Yoga. Es muss aber ausreichender Abstand gewährleistet sein und es dürfen keine Kontaktübungen gemacht werden.


Ab dem 11. Mai dürfen Fitnessstudios und Sporthallen und Eishallen wieder öffnen, allerdings unter strengsten Auflagen. Diese Auflagen werden im Laufe des 08. Mai noch weiter konkretisiert und vom Land NRW zur Verfügung gestellt.

Diese können beispielsweise Abstandsregelungen beinhalten oder, dass Kleinsportgeräte wie Yogamatten zu den Stunden mitgebracht werden müssen.

In den Sporthallen darf Training stattfinden, das kontaktfrei ist - es ist nicht auf Sportarten begrenzt. Wenn beispielsweise die Handballmannschaft eine Ausdauereinheit gemeinsam machen möchte, ist das wieder erlaubt.


Ab dem 20.Mai dürfen Freibäder wieder eröffnen. Auch reine Spaßbäder dürfen ab dem 15. Juni wieder öffnen.


Sportarten beziehungsweise Trainingseinheiten mit unvermeidbarem Kontakt sind wieder möglich. Ebenso Wettbewerbe im Jugend- und Amateurbereich. Ebenso dürfen dann Thermen, Schwimmbäder und Spaßbäder öffnen. Wellness ist ab dann wieder möglich.


Friseurbetriebe

Friseurbetriebe dürfen ab dem 04. Mai wieder öffnen - aber nur unter höchsten Hygienestandards. Das sind:

  • Kunden oder Beschäftigte mit Corona-ähnlichen Symptomen dürfen Friseurgeschäfte nicht betreten.
  • Die Kontaktdaten der Kunden müssen dokumentiert werden.
  • Kunden und Friseure müssen Mund und Nase bedecken
  • Friseure wechseln bei jedem Kunden Ihre Einmalhandschuhe
  • Scheren und Kämme sind nach jedem Kunden mit einem fettlösenden Reiniger zu reinigen
  • Getränke dürfen dem Kunden nicht gereicht werden
  • Trockenhaarschnitte sind nicht erlaubt.

Kosmetische Behandlungen, Tattoo und Piercingstudios

Kosmetiker, Fußpfleger und Nageldesigner dürfen am Niederrhein seit dem 11. Mai wieder öffnen. Auch hier gelten strengste Hygienekonzepte, damit diese schrittweise Öffnung wieder ermöglicht werden kann.


Seit dem 20. Mai dürfen auch Tattoowierer und Piercer Ihre Studios unter Einhaltung strenger Hygieneregeln wieder öffnen.

Krankenhausbetrieb

Jedes dritte Intensivbett in NRW ist aktuell frei, jeder dritte Beatmungsplatz in unseren Kliniken ist frei. Daher soll der Betrieb in unseren Krankenhäusern nun wieder normaler stattfinden. Abgesagte Operationen sollen nun wieder gemacht werden können.

Busreisen

Fahrgäste müssen sich vor jedem Betreten des Busses die Hände waschen oder desinfizieren. "Auf nicht kontaktfreie Begrüßungsrituale (Händeschütteln etc.) ist zu verzichten." Jeder Fahrgast bekommt einen festen Platz. Die Fahrgäste sind beim Ein- und Ausstieg sowie beim Aufstehen verpflichtet, eine Mund-Nase-Maske zu tragen. Die Toiletten im Bus bleiben außer Betrieb. Am Ziel müssen durch das Personal Kontaktstellen wie z.B. Haltegriffe, Armlehnen und Klapptische desinfiziert oder mit einem Haushaltsreiniger gereinigt werden.

Ferienfreizeiten

Kinder und Jugendliche dürfen wieder zu Ferienfreizeiten oder in die Stadtranderholung. Ungetrübter Spaß wird das allerdings nicht: "Aktivitäten mit direktem Körperkontakt sollten auf ein Minimum beschränkt werden", heißt es in den Hygieneregeln. "Bei größeren Gruppen von mehr als 15 Teilnehmenden sind feste Bezugsgruppen zu bilden", die dann vom Mindestabstand befreit sind. Treffen sie auf eine andere Gruppe, gilt wieder das Abstandsgebot.