Was darf wieder öffnen?

Bund und Länder lockern schrittweise die Regelungen zur Corona-Pandemie. Einiges darf inzwischen wieder öffnen. Wir haben für Euch den Überblick:

© Welle Niederrhein

Schritt für Schritt in eine neue Normalität

Krefeld

Kultur und Freizeit

Mediothek Krefeld

Ab wann: 07. Mai

Öffnungszeiten: Dienstag - Freitag 12 - 18 Uhr, Samstag geschlossen

Regelungen:


  • Sperrfläche vor der Mediothek beachten und Abstand halten bei einer evtl. Warteschlange.
  • Maximal 30 Personen gleichzeitig dürfen ins Haus (Kinder zählen auch).
  • Betreten des Gebäudes nur mit Mund-Nasen-Schutz/Bedeckung (einzige Ausnahme Kinder unter 6 Jahren)
  • Desinfektionmittel steht im Eingangsbereich, bitte nutzen.
  • Mitnahme eines hauseigenen Korbs zur Kontrolle der Benutzeranzahl im Haus.
  • Einlass nur mit Leseausweis (dieser muss am Eingang registriert werden) oder zur Neuanmeldung.
  • Aufenthalt nur für Ausleihe und Rückgabe, sowie Klärung von Problemen. Keine Nutzung von Internetplätzen, Kopierern, Studios etc. möglich.
  • Gebühren müssen am Kassenautomat bezahlt werden, möglichst bargeldlos.
  • Keinerlei Verkauf von Flohmarkt- oder „Freunde und Förderer e.V.“ Shopartikeln
  • Es wird im Eingangsbereich eine vorgegebene Wegführung geben, diese bitte beachten.
  • Die OPACs im Haus sind nicht nutzbar. Bitte, wenn möglich, von Zuhause aus nachgucken ob die entsprechenden Medien vorhanden sind.
  • Alle zurückgegebenen Medien werden erst am darauffolgenden Tag wieder ausgegeben. Keine Ausnahmen für Filme, Spiele, Tonies etc.
  • Bitte auf einen Abstand von 2m achten, gerade auch auf den Rampen und zwischen den Regalen.


Zoo Krefeld

Ab wann: 04. Mai // Spielplätze innerhalb des Zoos ab dem 07. Mai

Öffnungszeiten: 9 bis 19 Uhr (Kasse schließt um 17.30 Uhr)

Regelungen:


  • Der Wegeführung am Eingang und Ausgang folgen.
  • Mindestabstand von 1,5m
  • Hinweise im Eingangsbereich und im Zoo beachten.
  • Jahreskarteninhaber müssen sich aktuell ebenfalls in die Kassenschlange einreihen.
  • ZooGastronomie nur mit Imbiss zum Mitnehmen.
  • Geöffnete Tierhäuser: Vogelhaus (Einbahnstraße!), Großtierhaus (Einbahnstraße!)
  • Die maximale Anzahl an Besuchern, die sich gleichzeitig im Zoo aufhalten dürfen: 1.300 // Der Besucherandrang wird auf der Website des Zoos dokumentiert. Keine telefonischen Nachfragen
  • Maskenpflicht für Erwachsene und Kinder ab sechs Jahren beim Besuch der geöffneten Tierhäuser, im InfoCenter und im ZooShop / In den Außenbereichen ist das Tragen von Masken erwünscht, jedoch nicht zwingend erforderlich.
  • SchmetterlingsDschungel, Guerezahaus, Südamerikahaus und Forscherhaus bleiben geschlossen.
  • Keine Führungen und kommentierte Fütterungen


Botanischer Garten und Umweltzentrum Krefeld

Ab wann: 06. Mai

Öffnungszeiten: Täglich 8.00 - 18.00 Uhr

Regelungen:

  • Abstandsregelungen
  • Keine Toilettenanlage
  • Im botanischen Garten bleibt das Schaugewächshaus geschlossen
  • Das Tor am Schönwasserhaus wird in Eingang- und Ausgangsbereich aufgeteilt
  • Es führt ein Rundweg durch den botanischen Garten
  • Keine Veranstaltungen oder Führungen


Krefelder Museen - Kaiser-Wilhelm-Museum, die Häuser Esters und Lange und das Museum Burg Linn

Ab wann: 07.Mai

Öffnungszeiten: Je nach Haus wie sonst auch

Regelungen:

  • Zugangsbeschränkungen
  • Einbahnregelungen


Krefelder Museen - Villa Merländer

Ab wann: 12. Mai

Öffnungszeiten: Mittwoch von 9:00 bis 13:00 Uhr, jeder 4. Sonntag und nach Vereinbarung.

Regelungen:

  • Aufgrund der räumlichen Situation nur Einzelpersonen oder Familien, die in einem Haushalt leben in der Ausstellung gestattet
  • Vorab einen Zeitslot reservieren, damit Ihr nicht vor bereits „besetztem“ Haus steht. Unter 02151 86 1964 oder 861969.
  • Gruppen können aktuell leider nicht angenommen werden.


Spielplätze

Ab wann: 07.Mai

Regelungen:

  • Erwachsene Begleitpersonen müssen den Mindestabstand von 1,5 Metern einhalten
  • Erwachsene müssen selbst entscheiden, ob noch ausreichend Platz auf dem Spielplatz ist.



Theaterkasse Krefeld

Ab wann: 18. Mai

Öffnungszeiten: montags bis freitags von 10 bis 19 Uhr und samstags von 10 bis 14 Uhr.

Regelungen: Das Kassenfoyer mit Mund-Nasen-Bedeckung betreten.

Friedhöfe und Trauerhallen

Die Krefelder Friedhöfe sind alle öffentlich zugänglich


Trauerhallen:

Ab wann: Ab Ende April

Regelungen:


  • Maximale Personenzahl je Trauerhalle festgelegt
  • Hauptfriedhof Trauerhalle 28 Plätze,
  • Hauptfriedhof Krematorium und Friedhof Uerdingen 18 Plätze,
  • Friedhof Bockum 21 Plätze,
  • Friedhof Elfrath 46 Plätze,
  • Friedhof Fischeln 30 Plätze,
  • Friedhof Gellep-Stratum 14 Plätze,
  • Friedhof Hüls und Linn zwölf Plätze,
  • Friedhof Oppum 16 Plätze,
  • Friedhof Traar zehn Plätze


  • Nur die beiden äußeren Sitzplätze je Bank sind zu benutzen.
  • Keine Stehplätze in den Hallen
  • Sollten darüber hinaus Personen an der Trauerfeier teilnehmen, müssen sich diese draußen unter Einhaltung der Abstandsregelung aufhalten.
  • Am Eingang jeder Trauerhalle steht Desinfektionsmittel bereit.
  • Aktuell besteht keine Tragepflicht für eine Mund-Nasen-Maske

Musikschulen

Die Musikschulen darf ebenfalls ab Donnerstag, den 07. Mai wieder Einzelunterricht geben.

Kreis Viersen

Kultur und Freizeit

Niederrheinisches Freilichtmuseum

Ab wann: 07. Mai

Öffnungszeiten: Dienstag bis Sonntag von 10 bis 18 Uhr. Um Wartezeiten zu vermeiden, können Besucher vorab telefonisch anfragen unter 02158 / 917 30.

Regelungen:

  • Kein museumspädagogisches Programm, keine Führungen und kein Museumsspiel Actionbound
  • Virtueller Museumsführer kann genutzt werden. Die App gibt es in den bekannten Stores sowie über die Homepage des Museums.
  • Maximal 100 Besucher zeitgleich aufs Gelände.
  • Der reguläre Eintritt ist ausgesetzt. Das Museum öffnet nach dem Modell "Pay what you want". Die Besucher können am Ausgang selbst entscheiden, was sie geben möchten, und den Betrag kontaktlos in eine Box werfen.
  • Bereits gekaufte Jahreskarten sind dieses Mal zwei Monate länger gültig.
  • Die Spielplätze auf dem Gelände sind geöffnet. Erforderliche Abstands- und Hygienerichtlinien sind auch dort einzuhalten.
  • Zu den Tieren sollen die Besucher Abstand halten und sie auch nicht füttern.
  • Der Tante-Emma Laden bietet einen Fensterverkauf an. Die Speisen und Getränke dürfen jedoch nicht im Bereich von 50 Metern um die Hofanlage verzehrt werden.
  • Das Pfannekuchenhaus bietet derzeit ausschließlich den Abholservice außerhalb des Museums an (Di. bis So. 17 bis 20 Uhr unter Telefon 02158/1016).
  • An den einzelnen Gebäuden sind Hinweise angebracht, wie viele Personen sich zeitgleich in der Dauerausstellung aufhalten dürfen. Zudem sind auch die beliebten grafischen Figuren aus dem museumspädagogischen Programm im Einsatz: Sie erklären den Besuchern die Hygienerichtlinien wie Mindestabstand, Niesetikette und Maskenpflicht.


Natur- und Tierpark Brüggen

Ab wann: 07. Mai

Öffnungszeiten:Täglich von 10.00 bis 17.00 Uhr.

Regelungen:

  • Werden noch bekannt gegeben

Ämter

Bürgerservice und Jugendamt, Straßenverkehrsamt und Ausländeramt

Ab wann: 4. Mai - schrittweise. Ab 8. Mai in vollständigem Umfang angeboten werden, soweit die rechtlichen Rahmenbedingungen dies zulassen.


Regelungen:

  • Nur mit vorheriger Terminabsprache. Nur wer einen Termin hat, kann von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ins Gebäude gelassen werden.
  • Terminvereinbarungen bei den einzelnen Ämtern sind telefonisch oder per E-Mail möglich. Die jeweiligen Ansprechpartner sind hier zu finden. Die Telefonzentrale des Kreises gibt von Montag bis Freitag zwischen 7 und 18 Uhr Auskunft zu den richtigen Ansprechpersonen unter 02162 39-0.
  • Alle Serviceleistungen sind verfügbar, bis auf die Ausgabe von Ausfuhrkennzeichen. Termine können im Internet oder telefonisch unter 02152/20520 und 02162 – 39 1566 / 1554 gebucht werden.
  • Bürgerinnen und Bürger müssen bei ihrem Besuch ihre Kontaktdaten in ein Formular eintragen. Dieses Formular soll es ermöglichen, Kontaktpersonen nachzuverfolgen, sollte später ein Corona-Fall im zeitlichen und räumlichen Zusammenhang mit dem Besuch in der Verwaltung bekannt werden.
  • Mund-Nasen-Schutz-Pflicht
  • Teilweise zahlenmäßige Zugangsbegrenzungen.