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Widerspruchsregelung in Nettetal

Die Stadt Nettetal informiert aktuell über das Widerspruchsrecht zur Datenweitergabe aus dem Melderegister.

Veröffentlicht: Montag, 08.12.2025 05:57

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Bürgerinnen und Bürger können in bestimmten Fällen verhindern, dass ihre persönlichen Daten an Dritte weitergegeben werden. Eine solche Übermittlungssperre wird erst wirksam, wenn ein entsprechender Widerspruch vorliegt.

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Wann dürfen Meldedaten weitergegeben werden?

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Ohne Widerspruch ist die Meldebehörde gesetzlich berechtigt, Auskünfte aus dem Melderegister zu erteilen. Dazu gehören insbesondere:

1. Datenweitergabe an Parteien und Wählergruppen

In den sechs Monaten vor einer Wahl oder Abstimmung dürfen Parteien, Wählergruppen und Wahlvorschlagsträger folgende Daten abfragen:

  • Vor- und Nachname
  • Doktorgrad
  • Anschrift

2. Auskünfte an Presse, Rundfunk und Mandatsträger

Bei besonderen Anlässen wie Ehejubiläen oder Altersjubiläen können Medien sowie Mandatsträger Auskünfte aus dem Melderegister erhalten.

3. Weitergabe an Adressbuchverlage

Adressbuchverlage dürfen Daten volljähriger Personen anfragen. Die Weiterverwendung ist dabei ausschließlich für die Erstellung von Adressbüchern gestattet.

4. Religionsgesellschaften

Gehören Bürgerinnen und Bürger einer öffentlich-rechtlichen Religionsgesellschaft an, dürfen zugehörige Familienangehörige erfasst und an die Religionsgemeinschaft gemeldet werden – auch wenn sie keiner oder einer anderen Religionsgesellschaft angehören.

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Wie kann ich der Datenweitergabe widersprechen?

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Ein Widerspruch ist jederzeit möglich, formlos und ohne Begründung einzureichen. Damit wird eine Übermittlungssperre im Melderegister gesetzt.

Bürgerinnen und Bürger können den Widerspruch auf drei Wegen einreichen:

Persönlich oder schriftlich

Stadt Nettetal

Bürgerservice

Doerkesplatz 11

41334 Nettetal

Online über das Serviceportal

Ein entsprechendes Online-Formular bekommt ihr hier.

→ Serviceportal → Online-Formulare

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Warum ist ein Widerspruch sinnvoll?

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Wer nicht möchte, dass persönliche Daten zu Wahlzeiten, für Jubiläumsanfragen oder für Adressbücher genutzt werden, kann dies mit einem einfachen Schritt verhindern. Die Übermittlungssperre schützt die eigenen Informationen und erhöht die Kontrolle über die individuelle Datenweitergabe.

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