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Werbeanrufe - Ist das überhaupt erlaubt?
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Werbeanrufe - Ist das überhaupt erlaubt?

Gewinnspiele, Stromlieferverträge oder Versicherungen. Anbieter versuchen gerne die Vertragsverhandlungen über das Telefon abzuwickeln. Das ist aber verboten. Wieso und was Ihr dagegen tun könnt, das haben wir Euch hier - gemeinsam mit der Verbraucherzentrale Krefeld - zusammengefasst:

Veröffentlicht: Montag, 24.01.2022 10:34

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Ungewollte Werbeanrufe sind auch am Niederrhein verboten

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Lästige Verkaufsmaschen sind vielseitig. Eine davon sind Werbeanrufe. Wenn wir diesen nicht ausdrücklich zugestimmt haben, sind sie verboten. Und trotzdem zeigen die Zahlen der Bundesnetzagentur: Beschwerden über Werbeanrufe haben im Jahr 2021 einen neuen Höchststand erreicht. Und die Beschwerden landen dann auch bei der Verbraucherzentrale in Krefeld.

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„Am Telefon abgeschlossene Verträge sind – bis auf wenige Ausnahmen – auch ohne nachträgliche Bestätigung gültig“, erklärt Peter Lindackers, Leiter der Krefelder Beratungsstelle der Verbraucherzentrale NRW. Die gute Nachricht: Die Verträge können in der Regel binnen 14 Tagen widerrufen werden.

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Was hilft gegen unerlaubte Werbeanrufe?

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Es gibt einige Tipps, mit denen sich Verbraucher gegen die lästigen Anrufe und deren teils unangenehme Folgen wehren können. Zum Beispiel:

  • Telefonnummer nur angeben, wenn unbedingt nötig
  • Anrufe unterbinden
  • Verträge widerrufen
  • Unerwünschte Anrufe melden

Was das im Einzelnen bedeutet, lest Ihr hier:

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Telefonnummer nur angeben, wenn nötig

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Unerwünschte Werbeanrufe kann man nicht mit absoluter Sicherheit verhindern. Schon wer in einem öffentlichen Register wie einem Telefonbuch verzeichnet ist, muss mit Telefonmarketing rechnen. Die persönliche Telefonnummer sollte Unternehmen generell nur dann genannt werden, wenn es für die Vertragsabwicklung zwingend nötig ist. Besonders Gewinn spiele dienen in erster Linie der Datensammlung. Hier sollte auf die Angabe der Telefonnummer möglichst verzichtet werden. Wenn es sich um eine Pflichtangabe handelt, sollte zumindest der Nutzung sämtlicher Daten zu Werbezwecken widersprochen werden.

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Anrufe unterbinden

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Bei der weitaus größten Zahl der Anrufe behauptet das werbende Unternehmen, es habe eine Einwilligung der Kunden erhalten. Oft verstecken sich diese Einwilligungserklärungen im Kleingedruckten der Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Beim Vertragsabschluss sollte daher auf Klauseln, die die Speicherung und Nutzung der Daten zu Werbezwecken erlauben, geachtet werden. Solche Klauseln sind meistens mit „Datenschutz" oder „Datenverarbeitung" überschrieben und müssen klar vom anderen Text zu unterscheiden sein. Diese Passagen solltet Ihr aus dem Vertrag streichen.

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Unerwünschte Anrufe melden

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Lasst das nicht auf Euch sitzen. Denn solche Werbeanrufe, denen nicht vorher zugestimmt wurde, sind schlichtweg illegal. Ihr könnt solche Anrufe bei der Verbraucherzentrale oder auch bei der Bundesnetzagentur melden. Dafür ist es wichtig:

  • Telefonnummer
  • Anrufzeitpunkt
  • Firmenname
  • Rufnummer

zu notieren. Das sind für die Stellen wichtige Informationen.

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Welche Verträge dürfen gar nicht mehr am Telefon abgeschlossen werden?

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Es ist echt ärgerlich. Auch wenn der Werbeanruf nicht erlaubt, ja sogar illegal war, der Vertrag ist gültig. Zumindest in den meisten Fällen. Es gibt aber Ausnahmen. Zum Beispiel:


  • Verträge über Gewinnspieldienste
  • Energielieferungsverträge mit Haushaltskunden - außerhalb der Grundversorgung.
  • Internet- und Telefonverträge


Das liegt daran, das solche Verträge nicht mehr mündlich abgeschlossen werden dürfen, sondern nur schriftlich per Brief, Fax, E-Mail oder SMS. Insbesondere bei den Internet- und Telefonverträgen gibt es seit Dezember 2021 eine Neuerung:

Ein Telekommunikationsvertrag muss in Textform genehmigt werden. Solange ist der Vertrag schwebend unwirksam. Das heißt: Bleibt die Genehmigung

aus, dürfen Verbraucher nicht zur Kasse gebeten werden, auch wenn die Leistung, zum Beispiel eine höhere Internetgeschwindigkeit, schon erbracht wurde. Eine Frist muss dabei nichtbeachtet werden. Das allgemeine 14-tägige Widerrufsrecht gilt ebenfalls.

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Was tun, wenn es zu spät ist?

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Aber keine Sorge: Es gibt eine Möglichkeit wie Ihr von dem Vertrag wieder zurücktreten könnt: 14 Tagen-Widerrufsrecht, nennt sich das. Die beginnt bei Kaufverträgen, wenn Ihr die Ware erhalten habt, bei Dienstleistungen mit dem Vertragsabschluss und wenn Euch das Unternehmen über das Widerrufsrecht informiert hat. Wollt Ihr den Vertrag widerrufen, geht das schriftlich. Die Verbraucherzentrale NRW stellt dafür einen Musterbrief zur Verfügung.

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