
Wer zahlt leere Rettungswagen in Willich?
Willich will die Kosten für Fehlfahrten im Rettungsdienst neu regeln. Heute Abend entscheidet der Rat über eine befristete Mitfinanzierung durch Krankenkassen.
Veröffentlicht: Donnerstag, 09.07.2026 12:11
Rat in Willich berät über Übergangslösung
Der Rat der Stadt Willich entscheidet heute Abend über eine neue Übergangslösung für Fehlfahrten und Fehleinsätze im Rettungsdienst. Gemeint sind Einsätze, bei denen ein Rettungswagen ausrückt, am Ende aber niemand ins Krankenhaus gebracht wird. Für das Gebührenjahr 2026 sollen die gesetzlichen Krankenkassen einen Teil dieser Kosten befristet mittragen. Grundlage ist ein Musterbeschluss des Landes Nordrhein-Westfalen vom 9. Juni 2026. Die Stadt erhofft sich mehr Planungs- und Finanzierungssicherheit.
Welche Einsätze die Kassen mittragen sollen
Die Regelung soll nur für Einsätze der Kategorie B gelten. Das sind Fälle mit Patientenkontakt, aber ohne Transport. Laut Beschlussvorlage sollen die Krankenkassen 50 Prozent dieser Einsätze übernehmen - allerdings nur bis zu einem Anteil von 15 Prozent der Gesamtfahrten je Rettungsmittel. Dazu zählen Fälle, in denen nach Untersuchung kein Transport nötig ist, ein Transport abgelehnt wird oder vor Ort ein Todesfall festgestellt wird.
Diese Kosten bleiben bei der Stadt
Andere Fehlfahrten sind von der Regelung ausgenommen. Einsätze ohne Patientenkontakt, also Kategorie A, muss die Stadt weiter komplett selbst zahlen. Das gilt auch für Kategorie C, also Einsätze im Zusammenhang mit Gefahrenlagen, sowie für alle Kategorie-B-Fälle über der 15-Prozent-Grenze. Eine rückwirkende Entlastung für 2025 ist nicht vorgesehen.
Genauere Erfassung für Gebühren 2026
Damit die Regelung umgesetzt werden kann, will die Stadt Fehlfahrten künftig genauer erfassen. Die Einsätze sollen klar den Kategorien A, B und C zugeordnet werden. Betroffen sind Leitstelle, Rettungsdienstverwaltung und Gebührenkalkulation. Auf dieser Grundlage soll dann die Gebührenkalkulation für 2026 erstellt werden.