Was gilt in Krefeld und dem Kreis Viersen? Die neuen Corona-Regeln

Das Land NRW hat die Corona-Schutzverordnung aktualisiert. Alle Änderungen haben wir Euch zusammengefasst:

© Land NRW/Marcel Kusch

Entscheidungen des Bundes konsequent umgesetzt

Das Land NRW hat die Beschlüsse der Bund-Länder-Konferenz konsquent umgesetzt. Alle neuen Regelungen sind jetzt auch in einer aktualsierten Fassung der Corona-Schutzverordnung festgehalten. Gleichzeitig ruft NRW-Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann nochmals zur Impfung auf.


Ab wann gelten die neuen Regelungen?

Die neuen Regelungen gelten ab dem 28. Dezember.


Kontaktbeschränkungen

Wir unterscheiden zwischen den Kontaktbeschränkungen für immunisierte und für nicht immunisierte Personen.


Immunisierte:

Wer geimpft oder genesen ist, darf sich ab dem 28. Dezember nur noch mit maximal 10 Personen treffen. Eine Begrenzung der Hausstände gibt es nicht. Kinder bis einschließlich 13 Jahren zählen nicht mit.


Nicht Immunisierte:

Wer weder geimpft noch genesen ist, der darf sich nur noch mit maximal zwei Personen eines weiteren Hausstands treffen.


Was ist, wenn sich immunisierte und nicht immunisierte Personen treffen?


Dann gilt: Sobald eine nicht immunisierte Person anwesend ist, gelten die Beschränkungen für nicht immunisierte Personen. Also maximal zwei weitere aus einem anderen Haushalt.

Überregionale Großveranstaltungen

...finden ab dem 28. Dezember ohne Zuschauer statt.


2G+ im Freizeitbereich

...gilt überall dort, wo keine Maske getragen werden kann. Also zum Beispiel beim Sport in Innenräumen, in Schwimmbädern und bei Wellnessangeboten. DAs heißt konkret, dass jeder Geimpfte oder Genesene noch einen zusätzlichen aktuellen, negativen Schnelltestnachweis braucht. Dieser darf nicht älter als 24 Stunden sein.

Schließung von Clubs und Diskotheken

An dieser Regel ändert sich nichts. Clubs und Diskotheken bleiben vorerst geschlossen.


Feuerwerksverbot zu Silvester

Feuerwerk ist an öffentlichen Plätzen verboten. Jede Kommune kann selbst noch weitere Zonen bestimmen, wo das Zünden von Feuerwerkskörpern verboten ist. In Krefeld gibt es solche Zonen. Diese könnt Ihr online auf dem Geoportal der Stadt Krefeld nachsehen.

Bis wann gilt die Verordnung?

Bis zum 12. Januar 2022