
Was die Zuckersteuer für den Niederrhein bedeuten könnte
Der Rheinische Landwirtschafts-Verband lehnt die geplante Zuckersteuer ab. Er befürchtet Folgen für den Zuckerrübenanbau am Niederrhein.
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Zuckersteuer: Diese Regeln sind geplant
Der Rheinische Landwirtschafts-Verband (RLV) lehnt die geplante Steuer auf zuckergesüßte Getränke ab. Nach den derzeitigen Plänen soll sie ab dem 1. Juli 2027 gelten. Für Getränke mit mindestens fünf und weniger als acht Gramm Zucker je 100 Milliliter sind 26 Cent Steuer pro Liter vorgesehen. Ab acht Gramm Zucker je 100 Milliliter sollen es 32 Cent pro Liter sein. Die Steuer ist bislang geplant und gilt noch nicht.
Zuckerrüben am Niederrhein: Sorge vor Folgen
Der RLV befürchtet, dass Getränke durch die Steuer teurer werden. Aus Sicht des Verbands könnte sie auch den heimischen Zuckerrübenanbau unter Druck setzen. Zuckerrüben werden ebenfalls am Niederrhein angebaut. Der Verband sieht außerdem die Gefahr, dass Hersteller Zucker in Getränken durch Süßungsmittel ersetzen, um unter den vorgesehenen Grenzwerten zu bleiben. Das sind Befürchtungen des RLV; welche Folgen die geplante Steuer tatsächlich hätte, steht damit nicht fest.
Verband fordert Aufklärung statt Zuckersteuer
Der RLV spricht sich gegen zusätzliche Steuern und Verwaltungsaufwand aus. Stattdessen fordert er mehr Informationen über Ernährung für Verbraucherinnen und Verbraucher. Menschen sollen nach Ansicht des Verbands besser in die Lage versetzt werden, bewusste Entscheidungen über ihre Ernährung zu treffen. Auch RLV-Präsident Erich Gussen stellt die Wirkung einer Steuer auf das Ernährungsverhalten infrage.
„Eine neue Steuer ist kein Ersatz für Ernährungsbildung und Eigenverantwortung.“ - Erich Gussen, Präsident des Rheinischen Landwirtschafts-Verbands.