
Viersener steht wegen versuchten Mordes vor Gericht
Vor dem Landgericht Mönchengladbach beginnt Mittwoch (05. August) ein Prozess gegen einen 35-Jährigen aus Viersen. Die Anklage lautet unter anderem auf versuchten Mord.
Veröffentlicht: Mittwoch, 05.08.2026 08:07
Prozessstart am Landgericht Mönchengladbach
Vor dem Landgericht Mönchengladbach muss sich seit heute, Mittwoch, 5. August 2026, ein 35 Jahre alter Mann aus Viersen verantworten. Die Verhandlung beginnt um 9:15 Uhr im Saal A100. Zuständig ist die 7. Große Strafkammer, das Schwurgericht. Die Staatsanwaltschaft wirft dem Angeklagten unter anderem versuchten Mord und gefährliche Körperverletzung vor. Der Mann sitzt derzeit in Untersuchungshaft.
Anklage beschreibt Angriff mit Messer und Reizgas
Nach Angaben der Staatsanwaltschaft soll der Angeklagte am frühen Morgen des 9. Februar 2026 in Viersen auf den schlafenden Ehemann seiner Mutter eingestochen haben. Demnach soll er mindestens zweimal mit einem Küchenmesser auf Brustkorb und Oberbauch des Mannes eingewirkt haben. Zusätzlich soll er dem Geschädigten Reizgas ins Gesicht gesprüht haben, um ihn in seiner Verteidigung einzuschränken. Laut Anklage ließ der Mann erst von der weiteren Tat ab, nachdem unter anderem die Messerspitze abgebrochen sein soll und in der Brust des Opfers stecken geblieben sei. Seine Mutter soll er auf dem Weg durch das Wohnzimmer ebenfalls mit Reizgas attackiert haben.
Bargeld und Autoschlüssel sollen gestohlen worden sein
Die Staatsanwaltschaft wirft dem 35-Jährigen außerdem vor, danach eine Tasche seiner Mutter mitgenommen zu haben. Darin sollen sich unter anderem etwa 310 Euro Bargeld und ein Fahrzeugschlüssel befunden haben. Damit geht es in dem Verfahren nicht nur um das Gewaltverbrechen, sondern auch um einen mutmaßlichen Diebstahl im direkten Anschluss an die Tat. Weitere Angaben zu einem möglichen Hintergrund der Tat liegen in den vorliegenden Unterlagen nicht vor. Ob sich der Angeklagte zu den Vorwürfen äußert, ist zunächst offen. Für das Verfahren sind bereits weitere Termine angesetzt.