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Viersen: Welche Leistungen müssen gestrichen werden?
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Viersen: Welche Leistungen müssen gestrichen werden?

In Viersen geht es am Montag (21.09.) noch einmal um die prekäre Finanzlage der Stadt.

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Die Politiker im Hauptausschuss beraten über erste freiwillige Leistungen, die gekürzt oder ausgesetzt werden sollen. Denn: Ab 2027 greift voraussichtlich ein sogenanntes Nothaushaltsrecht. Das heißt: Die Stadt darf nur noch Ausgaben tätigen, zu denen sie gesetzlich verpflichtet ist. Seitens der Verwaltung soll trotzdem nicht alles gestrichen werden. Es gehe darum, zu priorisieren. Über welche Maßnahmen heute konkret beraten wird, ist nicht öffentlich. Letztendlich entscheidet der Stadtrat darüber.

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