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Viersen: Urteil nach Attacke auf schlafenden Stiefvater
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Viersen: Urteil nach Attacke auf schlafenden Stiefvater

Nach einem Messerangriff in Viersen ist ein 35-Jähriger zu sieben Jahren Haft verurteilt worden. Das Landgericht Mönchengladbach sah versuchten Mord als erwiesen an.

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Urteil am Landgericht Mönchengladbach

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Das Landgericht Mönchengladbach hat einen 35 Jahre alten Mann wegen versuchten Mordes zu sieben Jahren Haft verurteilt. Nach Überzeugung des Gerichts handelte der Angeklagte mit Tötungsabsicht. Verurteilt wurde er wegen eines Angriffs auf seinen schlafenden Stiefvater. Die Tat hatte sich am frühen Morgen des 9. Februar in Viersen ereignet. Das Opfer überlebte nach Gerichtsangaben, weil die Messerklinge bei der Attacke abbrach.

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Angriff in Viersen im Februar

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Nach den Feststellungen des Gerichts stach der Mann mehrfach mit einem Fleischermesser auf den 61-jährigen Ehemann seiner Mutter ein. Der Vorsitzende Richter sagte, der Angeklagte habe die Arg- und Wehrlosigkeit des schlafenden Mannes ausgenutzt. Nachdem die Klinge am Brustbein abgebrochen war, soll der 35-Jährige dem Stiefvater zusätzlich Pfefferspray ins Gesicht gesprüht haben. Auch seine Mutter wurde dabei mit Pfefferspray verletzt. Der 61-Jährige verfolgte den Angreifer nach der Tat noch bis auf die Straße und bemerkte später, dass ein Teil der Messerklinge in seiner Brust steckte.

„Wer bei einer schlafenden Person mit einem großen Messer mit 20 Zentimeter langer Klinge auf die Körpermitte einsticht, handelt in Tötungsabsicht“ - Vorsitzender Richter.

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Motiv blieb im Prozess unklar

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Warum es zu der Tat kam, konnte im Prozess nicht geklärt werden. Nach Angaben des Gerichts war das Verhältnis zwischen Mutter und Sohn zwar angespannt. Die Beziehung des Angeklagten zu seinem Stiefvater sei aber nach Einschätzung des Gerichts eher neutral gewesen. Einen klaren Auslöser für den Angriff konnten Richter und Beteiligte deshalb nicht benennen. Das Motiv blieb damit auch nach dem Urteil offen.

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Verminderte Schuldfähigkeit angenommen

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Das Gericht stufte den 35-Jährigen als vermindert schuldfähig ein. Eine Gutachterin konnte laut Urteil nicht ausschließen, dass der Mann zur Tatzeit unter Drogeneinfluss stand. Die Verteidigung hatte außerdem erklärt, der Angeklagte leide an Amnesie und könne sich nur bruchstückhaft an das Geschehen erinnern. Trotz dieser Einschätzung sah das Gericht den Vorwurf des versuchten Mordes als erwiesen an. Das Urteil entspricht damit dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Die Verteidigung will das Urteil anfechten.

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