Verspätung, Annullierung, Storno: Reiseärger vermeiden

Einfach nur ab in den Urlaub! Das wollen viele Menschen in Krefeld und dem Kreis Viersen. Aber auch beim Reisen gilt: Vorsorge ist besser als Nachsorge. Wir haben die besten Tipps für Euch, damit Ihr entspannt in den Urlaub fliegen könnt.

Reiseärger vermeiden

Diese Rechte haben Reisende bei Flugausfall und Verspätung

Nach zwei Corona Jahren treibt es die Leute wieder in die Ferne. Doch statt Urlaubsfreuden, wartet erstmal das Chaos an den Flughäfen. Reisende, die ihre Flüge verpassen oder deren Flug ausfällt, stellen sich nun die Frage: Wann habe ich Anspruch auf Erstattung und Entschädigung?

Wird ein Flug annulliert, können sich Betroffene an ihre Fluggesellschaft wenden, die bei einer gewünschten Ersatzbeförderung für diese sorgen muss

erklärt Peter Lindackers, Leiter der Verbraucherzentrale NRW in Krefeld. Komplizierter wird es, wenn Reisende den gebuchten Flug verpassen, weil sich die Sicherheitskontrollen verzögern.

Die Sicherheitskontrollen obliegen der Bundespolizei, die diese häufig an private Firmen auslagert. Auf Verzögerungen bei den Kontrollen haben die Fluggesellschaften daher keinen Einfluss, so Lindackers. Mögliche Ansprüche können dann nur gegenüber dem Staat geltend gemacht werden.

Die Verbraucherzentrale NRW erklärt, was das für Flugreisende konkret bedeutet und wie sie mit ein paar Tipps und Tricks schon beim Buchen Ärger vermeiden können

Reiseart: individual oder pauschal?

Grundsätzlich gilt: Bei einer Pauschalreise, also der Kombination aus verschiedenen Leistungen wie beispielsweise Flug, Hotel und Transfer, sieht das Gesetz im Streitfall mehr Rechte vor als bei einer individuellen Flugreise. Liegen außergewöhnliche, unvermeidbare Umstände vor, die die Pauschalreise erheblich beeinträchtigen, kann sie kostenfrei storniert werden. Die Reisewarnungen des Auswärtigen Amtes gelten als wichtiges Indiz für das Vorliegen außergewöhnlicher Umstände, die zum kostenfreien Rücktritt vom Pauschalreisevertrag berechtigen. Die Corona Pandemie wird mittlerweile jedoch nicht mehr ohne weiteres als außergewöhnlich und unerwartet eingestuft werden können. Es kommt allerdings auf den jeweiligen Einzelfall an. Befindet sich der Reisende bereits am Urlaubsort, ist bei überraschender Annullierung des Rückfluges der Reiseveranstalter weiterhin zum Rücktransport verpflichtet. Voraussetzung: Die Beförderung muss Bestandteil der Pauschalreise sein. Wenn bei einer Individualreise der Rückflug auf einmal ausfällt, und die Fluggesellschaft keinen Ersatzflug anbietet, müssen sich Reisende selbst darum kümmern

Vertragspartner: Bei wem habe ich eigentlich gebucht?

Online-Buchungsportale sind in der Regel nur Reisevermittler. Vertragspartner wird nicht das Portal, sondern das Unternehmen, das die Leistung auch anbietet, wie etwa die Fluggesellschaft oder der Hotelbetreiber vor Ort. Werden komplizierte Reiseverläufe mit verschiedenen Fluggesellschaften über ein Portal gebucht, sind das dennoch oft einzelne Verträge – auch wenn es wie ein einheitliches Gesamt-Paket wirkt und ein Komplettpreis zu zahlen ist. Sollte dann eine der Airlines einen Zubringerflug annulieren und dadurch der gesamte Reiseverlauf beeinträchtigt werden, ist es nicht ohne Weiteres möglich, die ganze Reise kostenfrei zu stornieren oder umzubuchen.

Stornieren: Welche Bedingungen gelten?

Flexibel stornierbare Tickets kosten meist deutlich mehr. Bei einer individuellen Flugbuchung im günstigen Tarif sind die Stornobedingungen entscheidend. Einen Anspruch auf den vollen Ticketpreis gibt es nur dann, wenn die Airline den Flug annulliert. Steuern und Gebühren sowie personenbezogene Entgelte wie zum Beispiel ein Aufpreis für Gepäck, können jedoch immer zurückverlangt werden – zum Beispiel mit der Flugärger-App der Verbraucherzentrale NRW. Achtung: Wer den Ticketpreis zurückverlangt, ohne dass die Airline den Flug annulliert hat, storniert damit unter Umständen sein Ticket. Es sollte daher gut überlegt sein, ob wirklich eine Stornierung erfolgen soll oder Alternativen infrage kommen.

Ansprüche prüfen mit der Flugärger-App

Bei Annullierungen, längeren Verspätungen oder wenn die Airline die Beförderung verweigert, haben Flugreisende oft Ansprüche auf Ausgleichsleistungen zwischen 250 und 600 Euro. Mit der Flugärger-App, dem kostenlosen Selbsthilfe-Tool der Verbraucherzentrale NRW, können Flugreisende mögliche Ansprüche gegenüber der Airline schnell und einfach prüfen. Die App ergänzt für Flüge automatisch die Flugdaten auf Basis der Flugnummer und erzeugt eine Mail oder einen Brief – direkt an die passende Airline adressiert. Im Streitfall lotst die App zur richtigen Schlichtungsstelle.

Probleme mit dem Gepäck? Dokumentieren und melden!

Die Flugärger-App hilft auch, wenn Gepäck verspätet ankommt, verloren geht oder beschädigt wird. Wer vorher mit Fotos dokumentiert, was im Gepäck ist, hat es später leichter, zu beweisen, was im Koffer war. Optimal: Es sind Quittungen vorhanden. Wertsachen wie beispielsweise Laptop oder Schmuck gehören ins Handgepäck, da sie bei Gepäckverlust sonst nicht ersetzt werden. Schäden am Koffer sollten ebenfalls per Foto dokumentiert und wie Gepäckverlust und – verspätung sofort bei der Airline gemeldet werden (spätestens innerhalb von sieben Tagen bei Beschädigung bzw. 21 Tagen bei Verspätung)

Wenn kein Schalter geöffnet ist, kann die Meldung online erfolgen. Sollte die Meldung dennoch scheitern, ist empfehlenswert, den Versuch mit Screenshots des Smartphones zu dokumentieren. Quittungen für alle Ersatzkäufe unbedingt aufheben, denn diese Nachweise können genutzt werden, um sich die Kosten von der Airline erstatten zu lassen.

Weitereführende Links und Tipps

Die Flugärger-App der Verbraucherzentrale NRW bietet Unterstützung bei Flugverspätung- und Annullierung, verpassten (Anschluss-)Flüge, Umbuchungen und Flugzeitenänderungen, durch den Fluggast stornierten Flüge oder Gepäckproblemen.


Rechtliche Infos und persönliche Beratung der Verbraucherzentrale NRW bei Ärger mit Airlines