
Verbraucherzentrale zu Hilfe mit hohen Energiekosten
Die extrem gestiegenen Energiekosten bereiten vielen Niederrheinern Sorgen. Erhöhte Abschläge, gestiegene Nebenkosten und Nachzahlungen bringen Verbraucher an ihre Grenzen.
Veröffentlicht: Montag, 31.10.2022 10:39
Zum Beispiel die Heizkostennachzahlung nicht mehr bezahlen kann, hat die Möglichkeit sich an das Jobcenter oder das Sozialamt zu wenden. Gleiches gilt, wenn die monatlichen Abschläge so hoch ausfallen, dass ein Anspruch auf ergänzende Sozialleistungen besteht. Denn selbst bei geringem Vermögen können Ansprüche geltend gemacht werden, sagt die Verbraucherzentrale. Man sollte aber schnell sein und den Antrag gleich nach Erhalt der Rechnung stellen, sonst geht der Anspuch verloren. Ein Antrag mss zudem nichzt vollständig sein. Fehlende Angaben können auch nachgereicht werden, so die Verbraucherzentrale.
Welche Hilfe es vom Staat gibt und wie sie beantragt wird, erklärt die Verbraucherzentrale NRW.
• Unterstützung auch für Menschen mit regelmäßigem Einkommen
Wenn die Heizkostennachzahlung so hoch ist, dass Verbraucher:innen sie nicht zahlen können, kann eine Übernahme der Kosten beim Jobcenter oder beim Sozialamt schriftlich beantragt werden. Auch höhere monatliche Abschläge an den Energieversorger, Heiznebenkosten der Vermieter:innen oder Anschaffungskosten wie zum Beispiel für Heizöl können dazu führen, dass ein Anspruch auf ergänzende Sozialleistungen besteht. Dies gilt auch für Verbraucher:innen, die aufgrund ihres Einkommens sonst keinen Anspruch auf Sozialleistungen haben. Selbst bei geringem Vermögen, können Ansprüche geltend gemacht werden. Wer erwerbstätig oder –fähig ist, sollte sich an das örtliche Jobcenter wenden, sonst ist in der Regel das Sozialamt der richtige Ansprechpartner.
• Schnelligkeit ist wichtig
Wer staatliche Leistungen zur Deckung seiner Heizkosten beantragen möchte, sollte schnell handeln. Nachzahlungen aus Neben- und Heizkostenabrechnungen gelten als Bedarf in dem Monat, in dem die Nachforderung fällig wird. Daher ist es wichtig, dass der Antrag unmittelbar nach Erhalt der Rechnung gestellt wird. Ansonsten geht der Anspruch auf Übernahme schlimmstenfalls verloren. Auch Unterstützungsleistungen bei erhöhten Abschlägen können nicht rückwirkend beantragt werden. Gut zu wissen: Der Antrag muss nicht vollständig sein, sollte aber schriftlich erfolgen. Fehlende Angaben und Nachweise können nachgereicht werden. Wird die Frist verpasst und droht deshalb eine Strom- oder Gassperre, können trotzdem noch Leistungen geltend gemacht werden. Sie werden jedoch dann meist nur darlehensweise gewährt. Wer bereits staatliche Sozialleistungen erhält, kann sich an den bisherigen Ansprechpartner wenden.
• Keine Übernahme von Kosten für Haushaltsstrom
Die Stromkosten für Licht und laufende Geräte werden von den Sozialleistungsträgern nicht in tatsächlicher Höhe übernommen. Hierfür ist eine Pauschale in den sozialrechtlichen Regelsätzen enthalten. Hohe Nachzahlungen für den Stromverbrauch können aber auch zu einer Sperre führen, wenn diese nicht bezahlt werden können. Die Verbraucherzentrale unterstützt Verbraucher:innen mit Informationen, Tipps und Beratung dabei, eine Stromsperre zu verhindern.