
Urteil zur Maskenpflicht in Schulen
Wer ohne Schutzmaske in der Schule sitzt, darf nicht grundsätzlich vom Unterricht ausgeschlossen werden. Dafür fehle die notwendige Rechtsgrundlage, so das Düsseldorfer Verwaltungsgericht. Zwei Schüler eines Gymnasiums am Niederrhein hatten geklagt.
Veröffentlicht: Dienstag, 25.08.2020 15:44
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Laut Gericht hatten die Jugendlichen als Atemschutzmasken lediglich einen Insektenschutz aus Fliegengitter tragen wollen. Daraufhin wurden sie vom Unterricht ausgeschlossen. Eine Ausnahmegenehmigung aus medizinischen Gründen lehnte das Gericht für die beiden Schüler ab. Die vorgelegten Atteste genügten den Richtern nicht.
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