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Urteil wegen Sprengung eines Zigarettenautomaten
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Urteil wegen Sprengung eines Zigarettenautomaten

Ein junger Krefelder ist jetzt wegen gleich zwei Vorwürfen vor dem Amtsgericht Krefeld verurteilt worden. Der 24-jährige ist nach dem Jugendstrafrecht verwarnt worden.

Veröffentlicht: Freitag, 01.09.2023 08:46

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Es ging um das Herbeiführen einer Sprengstoffexplosion in Tateinheit mit Diebstahl in einem besonders schweren Fall. Zusätzlich zur Verwarnung muss der Krefelder 2.000 Euro Schadenswiedergutmachung bezahlen, hat das Amtsgericht entschieden. Er hat Anfang letzten Jahres - wohl zusammen mit einem zweiten Tatverdächtigen - einen Zigarettenautomaten in die Luft gejagt. Dabei hat er Geld und Zigaretten geklaut. Um den Automaten zu knacken, hat er einen Feuerwerkskörper in das Ausgabefach des Automaten gesteckt. Durch die Explosion ist der Automat stark beschädigt worden. Das Geld muss er jetzt an den Eigentümer des Zigarettenautomaten zahlen.

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