
Urteil im KFC Uerdingen-Prozess
Zwei frühere Geschäftsführer des KFC Uerdingen sind vom Landgericht Krefeld wegen fahrlässiger Insolvenzverschleppung zu Geldstrafen verurteilt worden.
Veröffentlicht: Montag, 22.12.2025 05:20
Die Urteile sind noch nicht rechtskräftig. Nach Ansicht des Gerichts hätten die beiden Männer den Insolvenzantrag deutlich früher stellen müssen.
Die Richter verhängten Geldstrafen von 6.000 Euro und 7.000 Euro gegen die heute 42 und 54 Jahre alten Ex-Geschäftsführer. Sollte das Urteil rechtskräftig werden, gelten beide als vorbestraft.
Insolvenz ein Jahr zu spät angemeldet
Im Prozess räumten die Angeklagten ein, bereits Anfang 2020 von der finanziellen Schieflage des Vereins gewusst zu haben. Den Insolvenzantrag stellten sie jedoch erst ein Jahr später. Sie erklärten, sie hätten sich auf zugesagte Zahlungen des damaligen Investors Michail Ponomarev verlassen.
Das Gericht wertete dieses Verhalten als fahrlässig, da es zuvor bereits Probleme mit der Zahlungsmoral des Investors gegeben habe. Die Vorsitzende Richterin sprach von einem vermeidbaren Risiko.
Weitere Verfahren eingestellt
Weitere Ermittlungen – unter anderem wegen Vorenthaltens von Arbeitnehmerentgelten, Subventionsbetrugs und Untreue – wurden eingestellt. Ausschlaggebend waren die Geständnisse der Angeklagten und ihre persönliche Situation. Beide mussten inzwischen Privatinsolvenz anmelden.
Auch gegen den früher mitangeklagten Investor Ponomarev und den Steuerberater des Vereins waren die Verfahren bereits zuvor gegen Geldauflagen eingestellt worden.