
Urteil gegen Kita-Erzieherin ist rechtskräftig
Der Tod des Viersener Kita-Kindes Greta hat vor rund zwei Jahren für Entsetzen gesorgt. Jetzt ist klar: Das Urteil gegen die beschuldigte Erzieherin ist rechtskräftigt. Das hat der Bundesgerichtshof am Freitag (25.02.) entschieden.
Veröffentlicht: Freitag, 25.02.2022 12:05
Die Richter haben damit die Revision der Erzieherin als "offensichtlich unbegründet" abgewiesen. Die Frau sei vom Mönchengladbacher Landgericht zu Recht zu lebenslanger Haft verurteilt worden, so die Entscheidung der Bundesrichter. Im Sommer 2020 soll die Erzieherin der kleinen Greta während des Mittagsschlafs in einer Viersener Kita den Brustkorb zusammengedrückt haben. Das Kind verlor das Bewusstsein und starb zwei Wochen später im Krankenhaus. Zu ähnlichen Fällen soll es schon in der Vergangenheit gekommen sein. Offenbar wollte sich die Erzieherin so als "Retterin" profilieren, so die Vermutung der Staatsanwaltschaft.