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Urteil gegen Heilpraktiker gefallen
Im Prozess gegen einen Heilpraktiker aus Brüggen-Bracht ist vor dem Krefelder Landgericht das Urteil gefallen. Der 61-Jährige wurde wegen fahrlässiger Tötung zu zwei Jahren Haft auf Bewährung verurteilt. Das Gericht wies ihm schwere Verletzungen der Sorgfaltspflicht nach.
Veröffentlicht: Montag, 15.07.2019 12:33
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Die Staatsanwaltschaft hatte zuvor drei Jahre Haft gefordert. Die Verteidigerin des Angeklagten beantragte einen Freispruch. Es sei nicht nachgewiesen, dass die Therapie ihres Mandanten den Tod der Patienten verursacht habe, sagte sie. Der Heilpraktiker hatte Krebspatienten mit einem überdosierten Medikament behandelt. Zwei Frauen und ein Mann waren wenige Tage nach der Infusion gestorben.
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