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Urteil: Fitnessstudios müssen Beiträge zurückzahlen
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Urteil: Fitnessstudios müssen Beiträge zurückzahlen

Durch die Corona-Lockdowns mussten auch Fitnessstudios am Niederrhein längere Zeit geschlossen bleiben. Die Kunden können jetzt aber ihre Mitgliedsbeiträge zurückfordern. Der Bundesgerichtshof hat dazu ein Urteil gefällt.

Veröffentlicht: Donnerstag, 12.05.2022 05:21

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Viele Fitnessstudio-Besucher hatten in den vergangenen beiden Jahren ihre Mitgliedschaften gekündigt. Bestätigt wurde die Kündigung aber erst deutlich später. Dadurch wurden die Mitgliedsbeiträge weiter einkassiert. Viele Studios argumentierten, dass sie die Verträge um die Zeit verlängern, die sie wegen Corona schließen mussten. Dem hat der Bundesgerichtshof nun aber einen Riegel vorgeschoben. Deshalb rät die Krefelder Verbraucherzentrale allen Betroffenen, sich an ihr Fitnessstudio zu wenden und die zu viel gezahlten Beiträge zurückzufordern.

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