
Übernachtungssteuer in Nettetal
Der Rat in Nettetal entscheidet über eine Übernachtungssteuer. Zur Abstimmung stehen zwei Varianten mit ein oder zwei Euro pro Nacht.
Veröffentlicht: Dienstag, 07.07.2026 04:16
Nettetal berät erneut über Übernachtungssteuer
Der Rat der Stadt Nettetal befasst sich am Dienstag, 7. Juli 2026, erneut mit der Einführung einer Übernachtungssteuer. Dazu liegt eine Beschlussvorlage der Verwaltung vor. Zur Abstimmung stehen zwei Satzungsvarianten. Variante A sieht einen Betrag von 1,00 Euro pro Übernachtung vor, Variante B 2,00 Euro pro Übernachtung. Beide Modelle gelten grundsätzlich für Übernachtungen im Stadtgebiet.
Die Diskussion um die Steuer läuft in Nettetal schon länger. Bereits am 4. Juli 2024 hatte der Rat einen Grundsatzbeschluss zur Einführung gefasst. Die danach erarbeiteten Satzungsvarianten wurden aber zunächst nicht beschlossen. Später, am 14. November 2024, folgte der Rat dem Verwaltungsvorschlag, die Einführung vorerst zurückzustellen. Jetzt kommt das Thema erneut auf die Tagesordnung.
Zwei Varianten für Gäste in Nettetal
Nach der aktuellen Vorlage unterscheiden sich die beiden Satzungsentwürfe vor allem bei der Höhe der Abgabe. In Variante A sollen alle Übernachtenden 1,00 Euro pro Nacht zahlen. Variante B sieht 2,00 Euro pro Nacht vor. In dieser zweiten Variante sollen laut Vorlage Schul- und Jugendfahrten von der Steuer befreit werden. Die übrigen Regelungen sind nach Angaben der Verwaltung gleich.
Ausgangspunkt für die neue Beratung ist ein Antrag der WIN-Fraktion vom 24. April 2026. Dieser Antrag war bereits Thema in der Ratssitzung am 12. Mai 2026 und wurde zunächst zur weiteren Beratung in die Fraktionen verwiesen. Nach dieser Beratungsphase soll nun ein Satzungsbeschluss getroffen werden. Damit steht erstmals seit dem Aufschub aus dem Jahr 2024 wieder eine konkrete Entscheidung an.
Stadt rechnet mit 125.000 Euro Einnahmen
Die Stadt geht laut Vorlage weiterhin von jährlichen Einnahmen in Höhe von 125.000 Euro aus. Dieses Volumen sei nach wie vor realistisch. Gleichzeitig weist die Verwaltung darauf hin, dass mögliche zusätzliche Übernachtungsangebote im Stadtgebiet dabei noch nicht eingerechnet sind. Die Kalkulation basiert also auf den bislang bekannten Übernachtungszahlen und Annahmen der früheren Vorlagen.
In der Begründung verweist die Verwaltung außerdem auf die schwierige Haushaltslage. Die finanziellen Rahmenbedingungen hätten sich inzwischen deutlich verschlechtert. Der städtische Haushalt stehe unter hohem Konsolidierungsdruck. Aus Sicht der Verwaltung spielt die mögliche Übernachtungssteuer deshalb auch bei der Frage eine Rolle, wie die Stadt künftig zusätzliche Einnahmen erzielen kann.
Stellungnahme aus der Branche liegt vor
Der Sitzungsvorlage ist außerdem ein Schreiben des Arbeitskreises Ferienwohnungen und Beherbergungsbetriebe Nettetal beigefügt. Darin gibt es Anmerkungen zur geplanten Übernachtungssteuer. Das Schreiben wurde den Fraktionen nach Angaben der Verwaltung bereits im Vorfeld der Beratungen übersandt und soll nun allen Ratsmitgliedern zur Kenntnis gegeben werden. Inhalte aus dem Schreiben werden in der Vorlage selbst nicht weiter ausgeführt.