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Tödlicher Unfall in Krefeld: Häftling angeklagt
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Tödlicher Unfall in Krefeld: Häftling angeklagt

Nach dem tödlichen Unfall in Krefeld ist Anklage gegen einen Häftling erhoben worden. Die Justiz wirft dem 52-Jährigen Raserei mit Todesfolge vor.

Veröffentlicht: Dienstag, 14.04.2026 12:30

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Anklage nach Unfall in Krefeld

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Nach einem tödlichen Unfall in Krefeld hat die Staatsanwaltschaft Anklage gegen einen 52 Jahre alten Mann erhoben. Das teilte das zuständige Amtsgericht Krefeld mit. Dem Mann wird ein verbotenes Kraftfahrzeugrennen mit Todesfolge vorgeworfen. Juristisch geht es dabei laut Gericht um ein sogenanntes „Rennen gegen sich selbst“. Gemeint ist damit, dass ein Fahrer mit stark überhöhter Geschwindigkeit unterwegs gewesen sein soll, auch ohne sich mit einem anderen Auto ein Rennen zu liefern.

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Was am 11. Dezember passiert sein soll

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Der Unfall soll sich am 11. Dezember 2025 gegen 16 Uhr in Krefeld ereignet haben. Nach früheren Angaben der Justiz war der Mann damals mit einem Auto viel zu schnell unterwegs. Dabei soll er die Kontrolle über das Fahrzeug verloren haben. Anschließend stieß sein Wagen frontal mit dem Auto eines 70-jährigen Mannes zusammen. Der 70-Jährige kam bei dem Zusammenstoß ums Leben. Der mutmaßliche Unfallverursacher wurde leicht verletzt, seine Beifahrerin blieb nach den vorliegenden Informationen unverletzt.

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Bezug zur JVA Moers-Kapellen

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Der 52-Jährige saß zur Zeit des Unfalls in der JVA Moers-Kapellen ein. Nach den vorliegenden Angaben verbüßte er dort eine Ersatzfreiheitsstrafe, die von der Staatsanwaltschaft Ravensburg vollstreckt wurde. Zum Zeitpunkt des Unfalls befand er sich im offenen Vollzug. Nach dem tödlichen Zusammenstoß wurde er vom offenen in den geschlossenen Vollzug verlegt. Weitere Angaben zu einem möglichen Termin für den Prozess liegen bislang nicht vor.

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Rechtlicher Vorwurf im Überblick

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Der zentrale Vorwurf lautet auf ein verbotenes Kraftfahrzeugrennen mit Todesfolge. In diesem Fall spricht die Justiz von einem „Rennen gegen sich selbst“. Das bedeutet, dass nicht zwingend zwei Fahrzeuge beteiligt sein müssen. Auch besonders schnelles und rücksichtsloses Fahren allein kann rechtlich unter diesen Tatbestand fallen. Ob es zu einer Verurteilung kommt, muss nun das weitere Verfahren klären. Bis zu einer rechtskräftigen Entscheidung gilt der Mann als angeklagt.

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