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Tödliche Flucht vor Polizei: Krefelderin muss in Haft
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Tödliche Flucht vor Polizei: Krefelderin muss in Haft

Eine 32-jährige Krefelderin muss nach einer tödlichen Flucht vor der Polizei in Düsseldorf zweieinhalb Jahre in Haft. Ihre beste Freundin starb bei dem Unfall.

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Das Urteil: Zweieinhalb Jahre Haft für die Krefelderin

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Das Amtsgericht Düsseldorf hat eine 32-jährige Frau aus Krefeld zu zweieinhalb Jahren Haft verurteilt. Das Urteil fiel gut zwei Jahre nach dem schweren Unfall in der Düsseldorfer Innenstadt. Das Gericht sprach die Frau schuldig. Die Vorwürfe lauteten auf ein verbotenes Kraftfahrzeugrennen mit Todesfolge, eine Trunkenheitsfahrt, Verkehrsgefährdung und Fahren ohne gültige Fahrerlaubnis. Staatsanwaltschaft und Verteidigung verzichteten auf Rechtsmittel. Das heißt: Sie legen keine Berufung ein, und das Urteil ist damit rechtskräftig.

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Der Unfall in der Düsseldorfer Altstadt: Das war passiert

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Der Anklage zufolge war die Frau im September 2024 am frühen Morgen nach einem Altstadtbesuch mit ihrer besten Freundin unterwegs. Sie fuhr einen Mietwagen und floh vor einer Polizeikontrolle. Die Frau stand unter Alkohol- und Drogeneinfluss. Bei der Flucht überfuhr sie mehrere rote Ampeln. In einer Linkskurve verlor sie die Kontrolle über den Wagen und prallte gegen einen Baum. Die 42-jährige Beifahrerin starb, die Fahrerin überlebte schwer verletzt.

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Mit bis zu 150 km/h durch die Stadt: Aussagen vor Gericht

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Ein Polizist sagte vor Gericht als Zeuge aus. Er hatte die Fahrerin gemeinsam mit einem Kollegen in der Altstadt kontrollieren wollen. Die Fahrerin habe Gas gegeben, als sein Kollege den Wagen erreicht hatte. Bei der Verfolgungsjagd habe der Tacho des Streifenwagens Geschwindigkeiten von bis zu 150 Stundenkilometern angezeigt. Dabei habe die Frau mehrere rote Ampeln ignoriert, bevor sie die Kontrolle über das Auto verlor.

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Schuld und Strafmaß: Das sagten Gericht und Angeklagte

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Die Angeklagte gestand die Tatvorwürfe vor Gericht in vollem Umfang. Die Vorsitzende Richterin machte ihr deutlich, dass sie die Folgen ihres Verhaltens nun tragen müsse. Zugunsten der Frau wertete das Gericht, dass sie zur Tatzeit wegen Alkohol und Amphetamin womöglich nur vermindert schuldfähig war. Das bedeutet: Sie konnte ihr Handeln möglicherweise nur eingeschränkt steuern. Ihr Verteidiger erklärte in der Verhandlung, sie sehe in der Haftstrafe auch eine Chance, mit sich ins Reine zu kommen.

„Sie haben durch ihr Verhalten jemanden umgebracht und müssen jetzt damit leben.“ - Vorsitzende Richterin

„Es tut mir leid, ich steh' auf jeden Fall gerade für die Sache.“ - Angeklagte

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