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SWK: Maskenpflicht auch für Geimpfte
© Welle Niederrhein
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SWK: Maskenpflicht auch für Geimpfte

Die Corona-Impfung ist kein Freifahrtschein. Wer vollständig geimpft ist oder Corona schon hatte, muss in Bussen und Bahnen trotzdem eine Maske aufsetzen. Darauf machen die SWK aufmerksam. Medizinische oder Alltagsmasken sind demnach nicht mehr ausreichend. Stattdessen müssen in den Fahrzeugen und an Haltestellen FFP2- oder vergleichbare Masken getragen werden. Wer dagegen verstößt, muss aussteigen und mit einem Bußgeld rechnen.

Veröffentlicht: Mittwoch, 12.05.2021 02:56

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