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Suspendierung eines Umgeimpften rechtens
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Suspendierung eines Umgeimpften rechtens

Darf ein Mitarbeiter einer Behinderteneinrichtung im Kreis Viersen vom Dienst suspendiert werden, weil dieser nicht gegen Corona geimpft ist? Ja, sagt jetzt das Düsseldorfer Verwaltungsgericht.

Veröffentlicht: Mittwoch, 31.08.2022 14:19

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Wer in Kitas, Schulen oder sozialen Einrichtungen arbeitet, muss sich gegen Corona impfen lassen. Andernfalls droht eine Suspendierung vom Dienst. Darin sah der betroffene Mitarbeiter einen Verstoß gegen die Verfassung, was die Düsseldorfer Richter jedoch nicht erkennen konnten - und lehnten den Eilantrag des Klägers ab. Sie berufen sich auf ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts, wonach die einrichtungsbezogenen Impfpflicht rechtens ist. Außerdem hätte der Mitarbeiter mit einem ärztlichen Attest vorweisen können, dass er sich nicht gegen Corona impfen lassen kann. Das sei bislang aber noch nicht passiert. Gegen den Beschluss kann noch Beschwerde vor dem Oberverwaltungsgericht eingelegt werden.

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