
Stromtrasse kann weitergebaut werden
Im Streit um eine Höchstspannungs-leitung hat die Stadt Krefeld eine Schlappe hinnehmen müssen. Das Bundesverwaltungsgericht hat die Klage gegen einen Planfeststellungsbeschluss der Bezirksregierung Düsseldorf abgewiesen.
Veröffentlicht: Donnerstag, 07.10.2021 16:15
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Die Stadt Krefeld hatte Verfahrensfehler und einen nicht ausreichenden Abstand zu einer Wohnsiedlung bemängelt. Die Rechte der Stadt Krefeld würden ber nicht verletzt werden, so die Begründung des Gerichts. Auch der Verlauf der Stromtrasse ist auch Sicht der Richter nicht zu beanstanden. Die rund 7 Kilometer lange Höchstspannungsleitung soll über Fichtenhain bis nach St. Tönis führen.
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