Stichwahl - mit Perso wählen geht auch!

In Krefeld, Kempen, Viersen, Tönisvorst, Nettetal und Grefrath entscheidet Ihr bei den Stichwahlen am kommenden Sonntag mit, wer in Eurem Rathaus künftig das Sagen hat. Es bestehen offenbar nach wie vor für einige Wählerinnen und Wähler Unklarheiten, was man in Sachen Stichwahl tun muss. Einfache Bitte: Ein zweites Mal die Stimme im gewohnten Wahllokal abgeben - Euer Personalausweis oder Reisepass reichen aus, solltet Ihr die Wahlbenachrichtigung verlegt oder weggeworfen haben.

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Manche denken: Ich habe doch meine Stimme schon einmal bei der Kommunalwahl am 13. September abgegeben, damit ist das doch erledigt. Nein, ist es nicht! Ihr müsst noch einmal abstimmen, weil keiner der Bürgermeister- bzw. Oberbürgermeisterkandidaten in Krefeld, Kempen, Viersen, Tönisvorst, Nettetal und Grefrath im ersten Wahlgang auf über 50% der Stimmen gekommen ist und damit nicht die nötige absolute Mehrheit erreicht hat.


Die aktuell schwarz-gelbe NRW-Landesregierung wollte die Stichwahl eigentlich abschaffen Die Abschaffung wurde aber am 20. Dezember 2019 vom Landesverfassungsgericht für verfassungswidrig erklärt. Die Landesregierung habe die "zunehmende Zersplitterung der Parteienlandschaft" nicht beachtet, teilten damals die Richter in ihrer Begründung mit. Auch sei nicht überzeugend dargelegt worden, dass ein Wegfall der Stichwahl zu einer Stärkung der demokratischen Legitimation führe.

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