
© SYMBOLBILD | Julian Schäpertöns - stock.adobe.com
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Stichwahl bei Kommunalwahl bleibt
Die Stichwahl bei der Kommunalwahl im kommenden September bleibt. Das hat das Verfassungsgericht in Münster heute entschieden.
Veröffentlicht: Freitag, 20.12.2019 17:12
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Die schwarz-gelbe Landesregierung hatte die Stichwahl im April abgeschafft. SPD und Grüne hatten dagegen geklagt. Bei den Wahlen für den Oberbürgermeister in Krefeld und die Bürgermeister und den Landrat im Kreis Viersen im kommenden Jahr bleibt demnach die Stichwahl erhalten. Bislang kam es zu einer Stichwahl zwischen den beiden Erstplatzierten, wenn vorher kein Bewerber mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen bekommen hatte.
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