Start der Impfpflicht für Pflegepersonal

Ab Mittwoch (16.03.) gilt die einrichtungsbezogene Impfpflicht zum Beispiel in Pflege- und Alteneinrichtungen. Das müsst Ihr wissen.

Die Corona-Impfpflicht für Pflege- und Gesundheitspersonal läuft an. Bis Dienstag (15.03.) mussten die entsprechenden Nachweise beim Arbeitgeber vorliegen - oder ein Attest, nicht geimpft werden zu können. Fehlt ein solcher Nachweis können die Gesundheitsämter Konsequenzen ziehen. Bis es aber wirklich zu einem Bußgeld kommt, kann es dauern.

So läuft es in NRW – Ein langer Prozess

Die Arbeitgeber melden den Gesundheitsämtern bei uns in Krefeld und dem Kreis Viersen den Impfstatus der Mitarbeitenden. Aber nur dann, wenn sie nicht geimpft oder genesen sind oder der Impfstatus unbekannt ist. Das Gesundheitsamt soll zu diesen Beschäftigten dann Kontakt aufnehmen und kann einen Nachweis einfordern. Beispielsweise ein ärztliches Attest, wieso eine Impfung nicht erfolgen kann. Falls in einer "angemessenen Frist" von den betroffenen Beschäftigten kein Nachweis vorgelegt oder der Aufforderung einer ärztlichen Untersuchung nicht Folge geleistet wird, könnten die Gesundheitsämter das Betreten der Einrichtung oder das Arbeiten dort untersagen, so das Gesundheitsministerium. Aber auch eine Geldbuße von bis zu 2500€ sind möglich. Das Land NRW geht von bis zu 100.000 Ungeimpften in den Einrichtungen aus. 

Städte fordern Hilfe und Zeit für einrichtungsbezogene Impfpflicht

Noch bevor die einrichtungsbezogene Impfpflicht in Kraft getreten ist, mahnte der Städtetag NRW eine "praxistauglichere" Regelungen und mehr Unterstützung des Landes sowie eine längere Umsetzungsfrist für die Kommunen. "Die einrichtungsbezogene Impfpflicht ist richtig. Da sind sich die Städte einig", sagte der Geschäftsführer des Städtetages NRW, Helmut Dedy, der Deutschen Presse-Agentur. Denn sie helfe, besonders Gefährdete in Pflegeheimen und in Krankenhäusern besser vor Corona zu schützen.  

So, wie das Bundesgesetz «gestrickt» sei, werde es für die Städte und ihre Gesundheitsämter allerdings sehr schwer, diese Pflicht umzusetzen. Der Bund habe sich vor konsequenten Entscheidungen gedrückt und stattdessen den Gesundheitsämtern viel zusätzliche Arbeit geschaffen. "Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter dort arbeiten längst am Limit - auch ohne einrichtungsbezogene Impfpflicht. Und wir alle wissen: Die Aufnahme der Schutzsuchenden aus der Ukraine fordert die Städte zusätzlich", verdeutlichte er. 

Weitere Meldungen