
Sportanlagen eingeschränkt nutzbar
In Krefeld und dem Kreis Viersen sind öffentliche Sportanlagen und Bolzplätze wieder geöffnet. Das sieht die neue Coronaschutzverordnung des Landes NRW vor. Die Anlagen können zum Sport alleine, zu zweit - oder aus-schließlich mit Menschen des eigenen Hausstandes genutzt werden.
Veröffentlicht: Dienstag, 23.02.2021 13:43
Dabei muss allerdings ein Mindestabstand von fünf Metern zwischen verschiedenen Menschen und Gruppen eingehalten werden. Die neuen Richtlinien sollen in den kommenden Tagen auch verstärkt kontrolliert werden. Bei einem Verstoß gegen die Coronaschutzverordnung können Kommunen die Anlagen eigenmächtig wieder schließen. Der Fußballverband Niederrhein begrüßt die Öffnung von öffentlichen Sportanlagen und Bolzplätzen. Diese Entscheidung mache einen Neustart des Spielbetriebs im Senioren- und Jugendbereich möglich, heißt es vom Verband. Es zeichnet sich ab, dass zunächst die Hinrunde fortgesetzt werden könne. Die könnte im Bestfall bis zum 30ten Juni gespielt werden. Eine Entscheidung dazu stehe aber noch aus, heißt es. Seit November 2020 findet in Krefeld und im Kreis Viersen kein Spielbetrieb mehr statt. Auch das Trainieren war seitdem wegen gesperrter Sportanlagen nicht möglich.