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Schwalmtal gibt Tipps für Grünschnitt im Herbst
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Schwalmtal gibt Tipps für Grünschnitt im Herbst

In Schwalmtal fällt im Herbst wieder mehr Grünschnitt an. Die Gemeinde erinnert daran, wie Laub und Gartenabfälle richtig entsorgt werden.

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Biotonne für kleinere Mengen in Schwalmtal

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Mit dem Herbst beginnt in vielen Gärten in Schwalmtal wieder die Zeit für Laub, Heckenschnitt und Rückschnitt von Pflanzen. Die Gemeinde weist jetzt darauf hin, dass kleinere Mengen Gartenabfälle über die Biotonne entsorgt werden können. Dazu zählen nach Angaben der Gemeinde zum Beispiel Laub oder feiner Rückschnitt. So sollen die Abfälle einfach und geordnet beseitigt werden können. Die Gemeinde erinnert damit rechtzeitig vor den kommenden Herbstwochen an die richtigen Wege bei der Entsorgung.

Gerade in dieser Jahreszeit fällt in vielen Haushalten mehr Grünschnitt an als sonst. Nicht alles passt dabei in die reguläre Biotonne. Deshalb informiert die Gemeinde zusätzlich über weitere Möglichkeiten für größere Mengen. Für viele Bürger in Schwalmtal ist das vor allem bei der Gartenpflege in den kommenden Wochen wichtig. Die Hinweise sollen helfen, Gartenabfälle korrekt und ohne zusätzlichen Aufwand zu entsorgen.

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Bündelabfuhr für Laub und Rückschnitt

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Zusätzlich zur Biotonne gibt es in Schwalmtal im Herbst wieder die Bündelabfuhr. Nach Angaben der Gemeinde dürfen dabei bis zu drei Kubikmeter Laub und gebündelter Grünschnitt an die Straße gestellt werden. Eine Anmeldung ist dafür nicht nötig. Das soll die Entsorgung für Haushalte einfacher machen, wenn im Garten größere Mengen anfallen. Wichtig ist dabei, dass die erlaubte Gesamtmenge eingehalten wird.

Mit der Bündelabfuhr stellt die Gemeinde eine zusätzliche Lösung für die Herbstmonate bereit. Gerade bei Rückschnitt von Sträuchern oder bei größeren Laubmengen kann das eine praktische Hilfe sein.

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Gemeinde warnt vor dem Verbrennen

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Die Gemeinde Schwalmtal weist außerdem noch einmal darauf hin, dass Gartenabfälle nicht verbrannt werden dürfen. Das Verbrennen von Grünschnitt ist verboten. Wer sich nicht daran hält, muss mit einem Bußgeld rechnen. Die Gemeinde macht damit klar, dass bei der Entsorgung feste Regeln gelten. Gartenabfälle sollen deshalb nur auf den vorgesehenen Wegen beseitigt werden.

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