
Rentenanspruch sinkt durch Kurzarbeit
Beschäftigte in Kurzarbeit müssen damit rechnen, dass sie später etwas weniger Rente bekommen. Das sagt die Deutsche Rentenversicherung Rheinland. Während der Kurzarbeit würden die Beiträge für die Rentenversicherung auf Basis des reduzierten Verdienstes gezahlt. Der Arbeitgeber stocke die Beiträge zwar auf, aber nur etwas. Verringert sich der Verdienst zum Beispiel von 3.000 auf 1.500 Euro brutto, sinke der Rentenanspruch monatlich um drei Euro, heißt es von der Rentenversicherung.
Veröffentlicht: Montag, 06.04.2020 11:46
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