
Regelbetrieb an den Kitas in NRW
Die Kitas in NRW kehren ab dem 17. August in den Regelbetrieb zurück. Das hat NRW-Familienminister Dr. Joachim Stamp am Dienstagmittag bekannt gegeben.
Veröffentlicht: Dienstag, 28.07.2020 11:48
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Regelbetrieb ab dem 17. August
Schon eine Woche nach dem Ende der Sommerferien - ab dem 17. August dürfen alle Kinder wie gewohnt in die Kitas oder zu ihrer Tagesmutter gehen. Ohne Mundschutz und Abstandsregeln. Dafür mit dem vollen Betreuungsumfang und mit den normalen pädagogischen Konzepten. Also wenn die Kita ein offenes Gruppenkonzept hat, darf es das nach den Sommerferien wieder geben. Die Zahlen und bisherigen wissenschaftlichen Erkenntnisse zeigen, dass der Schritt jetzt wohl richtig ist, sagte Stamp gerade. Wichtig ist aber, dass alles immer nur vorbehaltlich des aktuellen Infektionsgeschehens ist.
Was passiert, wenn ein Corona-Fall in der Kita auftritt?
Dann müssen direkt die Infektionsketten unterbrochen werden. Im Zweifel müssen dann einzelne Kitas vom örtlichen Gesundheitsamt geschlossen werden.
Was ist mit der Maskenpflicht?
Die Maskenpflicht kann für Kinder nicht gelten. Davon raten Pädagogen grundsätzlich ab. Daher wird es für Kinder keine Maskenpflicht geben. Aber es wird eine erhöhte Sorgfalt im Bereich der Hygiene geben. Bei der Reinigung von Flächen, Spielzeug und Räumlichkeiten soll es auch Unterstützung des Landes geben.
Neue Richtlinien für "kranke Kinder"
Das Land NRW hat im Zuge der Öffnung der Kitas eine Richtlinie rausgegeben: Kranke Kinder mit Fieber und/ oder anderen Symptome müssen zuhause bleiben. Das galt ja eigentlich auch vorher schon, jetzt aber ganz besonders.
Bei Schnupfnasen - also ohne weiteren Krankheitssymtome - sollen Kinder für 24 Stunden zuhause beobachtet werden. Wenn keine weiteren Symtopme auftreten, darf das Kind wieder in die Kita. Dafür ist ein ärztliches Attest ist nicht notwendig.
Muss ich im August volle Beiträge zahlen?
Ein Nachlass kann nun nicht mehr gewährt werden. Man habe schon viel möglich gemacht und viel unterstützt. Demnach müssten die Eltern nur selbst wieder für die Kitabeiträge aufkommen.
Freiwillige Tests sind möglich
Es darf getestet werden - freiwillig, alle 14 Tage. Die Kosten übernimmt das Land.