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Rat hält Bürgerbegehren gegen Schulcampus für unzulässig

Das Bürgerbegehren gegen den geplanten Schulcampus in Tönisvorst ist unzulässig. Das hat der Stadtrat am Donnerstagabend (08.09.) wie erwartet festgestellt.

Veröffentlicht: Freitag, 09.09.2022 02:58

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Grund für die Unzulässigkeit sind unter anderem falsche Angaben zur Kostenschätzung durch die Bürgerinitiative CampCorn. Für die Beurteilung hatte die Stadtverwaltung ein Rechtsgutachen hinzugezogen, das zum gleichen Urteil kam. Der neue Schulcampus soll am Alten Wasserturm in St. Tönis entstehen. CampCorn hatte sich dafür eingesetzt, dass die Grünflächen dort erhalten bleiben und das bestehende Schulzentrum Corneliusfeld saniert wird.


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