
Opfer sagt aus: Prozess nach Angriff bei Brüggen
Vor dem Landgericht Krefeld hat der Prozess zur Messerattacke auf der B221 bei Brüggen begonnen. Am ersten Verhandlungstag sagte das Opfer aus.
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Angriff auf der B221 bei Brüggen vor Gericht
Vor dem Landgericht Krefeld hat der Prozess um die Messerattacke auf der B221 bei Brüggen begonnen. Angeklagt ist ein 56 Jahre alter Mann. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm versuchten Totschlag und gefährliche Körperverletzung vor. Laut Anklage soll er im Januar 2026 den neuen Lebensgefährten seiner Ex-Frau gezielt angegriffen und schwer verletzt haben. Zum Start des Prozesses äußerte sich der Angeklagte nicht zu den Vorwürfen.
Aussage des Opfers in Krefeld im Mittelpunkt
Am ersten Verhandlungstag stand die Aussage des heute 33 Jahre alten Opfers im Mittelpunkt. Der Mann schilderte vor Gericht jahrelange Streitigkeiten zwischen dem Angeklagten und dessen Ex-Frau. Nach seinen Angaben sei die frühere Beziehung von Gewalt und Angst geprägt gewesen. Auch er selbst sei mehrfach bedroht worden. Nach seiner Aussage habe er den 56-Jährigen unter anderem angezeigt, weil dieser versucht haben soll, ihn mit einem Auto zu überfahren.
Anklage beschreibt Messerangriff auf der B221
Nach der Anklage soll der 56-Jährige das Auto des Opfers auf der B221 nahe der deutsch-niederländischen Grenze gezielt ausgebremst haben. Danach soll es zu einer Auseinandersetzung gekommen sein. In diesem Zusammenhang soll der Angeklagte mit einem Messer auf den 33-Jährigen eingestochen haben. Das Opfer erlitt einen Stich in den Bauch und wurde schwerst verletzt, schwebte nach Polizeiangaben aber nicht in Lebensgefahr. Auch der Beifahrer wurde laut dpa mit einem Faustschlag verletzt.
Weitere Verhandlungstage bis September geplant
Der Angeklagte wurde wenig später in Brüggen-Bracht festgenommen und sitzt seitdem in Untersuchungshaft. Für das Verfahren vor dem Landgericht Krefeld sind bis Anfang September 2026 noch vier weitere Verhandlungstage angesetzt. Im Fall einer Verurteilung droht dem 56-Jährigen eine mehrjährige Gefängnisstrafe. Ein Urteil wird damit frühestens in einigen Wochen erwartet.