
© Gewerkschaft NGG
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Niederrhein: NGG rät zu Urlaubsgeld-Kontrolle
Zum Start der Sommerferien bei uns am Niederrhein rät die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten dazu, seine Lohnabrechnung zu checken. Das Urlaubsgeld sollte jetzt drauf sein.
Veröffentlicht: Freitag, 23.06.2023 03:35
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Das muss demnach spätestens zur Jahresmitte auf dem Konto sein. Vor allem bei Minijobbern werde das aber immer wieder vergessen, heißt es. Sie haben laut der Gewerkschaft aber anteilig den gleichen Anspruch wie Vollzeitbeschäftige. In vielen Branchen ist die Zahlung des Urlaubsgeldes demnach im Tarifvertrag klar geregelt - zum Beispiel in Bäckereien und in der Gastronomie.
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