
Niederrhein: NEW darf Erdgas nicht als „Ökogas“ bewerben
Die NEW darf fossiles Erdgas nicht mehr als „Ökogas“ bewerben. Das Landgericht Düsseldorf sieht darin eine Irreführung von Verbrauchern.
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Urteil mit Folgen für NEW-Kunden am Niederrhein
Der Energieversorger NEW darf fossiles Erdgas nicht mehr mit dem Begriff „Ökogas“ bewerben. Das hat das Landgericht Düsseldorf nach einer Klage der Deutschen Umwelthilfe entschieden. Nach Auffassung des Gerichts führt die Bezeichnung „Öko“ Verbraucher in die Irre. Denn fossiles Erdgas gilt weiterhin nicht als umweltfreundlicher Energieträger. Das Urteil betrifft damit auch einen Versorger, der viele Kundinnen und Kunden am Niederrhein mit Strom, Gas und Wasser beliefert.
Landgericht Düsseldorf sieht Irreführung
Aus Sicht des Gerichts reicht es nicht aus, mögliche CO₂-Ausgleichsprojekte anzuführen, um fossiles Erdgas als „öko“ darzustellen. Die Deutsche Umwelthilfe hatte gegen die Werbung geklagt und nun vor Gericht Recht bekommen. In der Mitteilung ist von einer Klimaklage gegen die NEW Niederrhein Energie und Wasser GmbH die Rede. Das Urteil ist nach Darstellung der Umwelthilfe ein Schritt gegen irreführende Umweltwerbung.
Deutsche Umwelthilfe spricht von Greenwashing
Die Deutsche Umwelthilfe begrüßt die Entscheidung als wichtiges Signal gegen sogenanntes Greenwashing. Gemeint ist damit Werbung, die Produkte umweltfreundlicher erscheinen lässt, als sie tatsächlich sind. Die Organisation wirft der NEW vor, Verbraucherinnen und Verbraucher über die Klima- und Umweltwirkung von konventionellem Erdgas getäuscht zu haben. Aus Sicht der Umwelthilfe sei Erdgas weder „öko“ noch „nachhaltig“ oder „umweltfreundlich“. Die Entscheidung aus Düsseldorf könnte damit auch über den Einzelfall hinaus Beachtung finden.
„Der Energieversorger NEW hat Verbraucherinnern und Verbraucher dreist getäuscht, indem er fossiles Erdgas realitätsfern als 'Ökogas' beworben hat.“ - Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der Deutschen Umwelthilfe.
Bedeutung für den Niederrhein
Die NEW versorgt auch in unserer Region viele Haushalte mit Energie und Wasser. Welche konkreten Folgen die Entscheidung für bestehende Tarife oder die weitere Werbung des Unternehmens hat, ist noch nicht bekannt. Ebenfalls offen ist, ob gegen das Urteil noch weiter juristisch vorgegangen wird.