
Niederrhein: Faire Bezahlung für Gebäudereiniger
Seit Januar 2026 gilt der neue Mindestlohn für Gebäudereiniger. IG Bau spricht von fairer Bezahlung.
Veröffentlicht: Mittwoch, 07.01.2026 07:24
Die IG Bau begrüßt die Einführung des neuen Mindestlohns für Gebäudereiniger und erinnert alle Beteiligten an die neue Regelung. Ab Januar 2026 profitieren Reinigungskräfte von einer faireren Bezahlung, die ihre harte Arbeit angemessen würdigt.
Verbesserte Löhne für Reinigungskräfte
Gebäudereiniger, die Büros, Krankenhäuser oder Schulen sauber halten, verdienen ab dem 01. Januar 2026 mindestens 15 Euro pro Stunde. Für spezialisierte Tätigkeiten wie das Reinigen von Fassaden oder Fenstern steigt der Stundenlohn sogar auf 18,40 Euro.
Höhere Ausbildungsvergütung für Azubis
Auch Auszubildende im Gebäudereiniger-Handwerk erhalten ab sofort mehr Geld. Die neuen Vergütungen sehen wie folgt aus:
- 1. Lehrjahr: 1.000 Euro pro Monat
- 2. Lehrjahr: 1.150 Euro pro Monat
- 3. Lehrjahr: 1.300 Euro pro Monat
Die IG Bau hebt hervor, wie wichtig diese Anpassungen sind, um die Arbeit der Reinigungskräfte angemessen zu honorieren und die Attraktivität des Berufs zu steigern.