
Niederrhein: Apotheken warnen vor Slush-Ice
Apotheken am Niederrhein warnen vor Slush-Ice mit Glycerin. Vor allem kleinere Kinder können schon nach kleinen Mengen Beschwerden bekommen.
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Apotheken warnen vor Slush-Ice
Die Apotheken im Rhein-Kreis Neuss warnen in diesem Sommer vor möglichen Risiken durch Slush-Ice. Hintergrund ist der Zusatzstoff Glycerin, auch als E 422 bekannt. Er sorgt dafür, dass das Getränk seine typische halbgefrorene Konsistenz behält. Nach Angaben der Apotheken können besonders kleinere Kinder schon nach vergleichsweise kleinen Mengen gesundheitliche Beschwerden bekommen. Verwiesen wird dabei auf aktuelle wissenschaftliche Bewertungen der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit und Hinweise des Bundesinstituts für Risikobewertung. Die Apotheken wollen Eltern deshalb darüber informieren, worauf sie beim Kauf und Verzehr achten sollten.
Glycerin nicht in jedem Slush-Ice enthalten
Nach Angaben der Apotheken enthält nicht jedes Slush-Ice Glycerin. Das Bundesinstitut für Risikobewertung habe aber darauf hingewiesen, dass rund zwei Drittel der untersuchten Proben den Zusatzstoff enthielten. Bei abgepackten Produkten muss Glycerin als E 422 in der Zutatenliste stehen. Schwieriger sei die Lage bei lose verkauftem Slush-Ice, etwa im Freibad, auf Volksfesten oder in Freizeitparks. Dort fehlten häufig Angaben zu den verwendeten Inhaltsstoffen. Eltern könnten deshalb oft nicht erkennen, ob das Getränk Glycerin enthält und in welcher Menge.
„Viele Eltern halten Slush-Ice für eine harmlose Sommererfrischung. Dass die Getränke Glycerin enthalten können und dieser Zusatzstoff insbesondere für kleinere Kinder problematisch sein kann, wissen die wenigsten.“ - Christoph Napp-Saarbourg, Pressesprecher der Apotheken im Rhein-Kreis Neuss.
Diese Beschwerden können auftreten
Die Apotheken betonen, dass Glycerin als Lebensmittelzusatzstoff grundsätzlich zugelassen ist. Problematisch könne es aber werden, wenn innerhalb kurzer Zeit größere Mengen aufgenommen werden. Dann könne der Stoff den Wasserhaushalt des Körpers beeinflussen. Als mögliche Beschwerden nennen die Apotheken unter anderem Kopfschmerzen, Übelkeit, Erbrechen, Schwindel, Benommenheit und Durchfall. In Einzelfällen seien auch Seh- oder Hörbeeinträchtigungen beschrieben worden. Besonders empfindlich reagierten kleinere Kinder, weil sie wegen ihres geringeren Körpergewichts schneller kritische Mengen erreichen könnten.
Apotheken raten Eltern zum Nachfragen
Nach Angaben der Apotheken kann bei einem fünfjährigen Kind mit einem Körpergewicht von etwa 20 Kilogramm unter Umständen schon weniger als 100 Milliliter glycerinhaltiges Slush-Ice ausreichen, um den von der EFSA abgeleiteten Referenzwert für eine einmalige Aufnahme zu erreichen. Eltern wird deshalb empfohlen, kleineren Kindern möglichst kein glycerinhaltiges Slush-Ice anzubieten oder den Konsum deutlich zu begrenzen. Treten nach dem Verzehr Beschwerden wie Erbrechen, starke Kopfschmerzen, Schwindel, Benommenheit oder ungewöhnliche Müdigkeit auf, sollte vorsorglich ärztlicher Rat eingeholt werden. Die Apotheken vor Ort bieten dazu nach eigenen Angaben Beratung an.