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NGG: Anspruch auf Weihnachtsgeld prüfen
Die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten rät Beschäftigten am Niederrhein abzuklären, ob ihnen Weihnachtsgeld zusteht. Vor allem die mehr als 33.000 Minijobber bei uns könnten von solchen Sonderzahlungen profitieren.
Veröffentlicht: Montag, 02.12.2019 12:24
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Im Gastgewerbe, im Fleischer- oder Bäckerhandwerk gehen viele Mitarbeiter häufig leer aus.Ob den Beschäftigten ein Weihnachtsgeld zusteht, ist im Tarifvertrag festgelegt. Laut der Hans-Böckler-Stiftung bekommen in Betrieben mit Tarifvertrag nur rund 77 Prozent der Mitarbeiter die Sonderzahlung.
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